Information des Amtes für Schule und Sport der Stadt Brandenburg an der Havel in Abstimmung mit dem Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel
Alle Kinder, die bis zum 30.09.2008 das sechste Lebensjahr vollenden oder bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, werden zum 01.08.2008 schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2008 bis 31.12.2008 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Die Grundschulen informieren ab 01.02.2008 per Aushang darüber, für welche Wohnorte sie das Schulanmeldeverfahren durchführen. Die aktuelle Schulbezirkssatzung, die als Anlage auch ein Straßenverzeichnis mit den örtlich zuständigen Grundschulen enthält, ist im Internet unter www.stadt-brandenburg.de in der Rubrik Rathaus + Politik / Ortsrecht / Satzungen / Schulbezirke zu finden.
In der Zeit vom 05.02.-08.02.2008 sind die schulpflichtig werdenden Kinder durch die Erziehungsberechtigten zunächst an der für den Wohnort zuständigen Grundschule für das Schulaufnahmeverfahren anzumelden.
Anträge auf vorzeitige Einschulung, auf Zurückstellung vom Schulbesuch oder auf Einschulung in eine Förderschule sind im Anmeldezeitraum in der für den Wohnort zuständigen Grundschule abzugeben. Bei der Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren können die Erziehungsberechtigten eine Grundschule der Stadt Brandenburg an der Havel benennen, an der das Kind aufgenommen werden soll. Die Anmeldeunterlagen zum Schulaufnahmeverfahren werden von der für den Wohnort zuständigen Grundschule an die gewünschte Grundschule der Stadt Brandenburg an der Havel weitergeleitet. Die gewünschte Schule lädt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind zum Schulaufnahmegespräch ein und bearbeitet die gestellten Anträge. Vor dem Aufnahmegespräch lädt das Gesundheits- / Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur schulärztlichen Untersuchung ein.
Die Schulaufnahme an der gewünschten Schule kann nur innerhalb der festgelegten Kapazität erfolgen. Wird die festgelegte Aufnahmekapazität überschritten, erfolgt die Schulaufnahme nach der Nähe der Wohnung des Kindes zur Schule, wobei den Kindern aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich der Grundschule der Vorrang eingeräumt wird.
Abweichende Verfahrensweisen:
Beantragen Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel den Besuch des Kindes an einer Grundschule außerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel ist im o.g. Zeitraum ein Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule in der für den Wohnort zuständigen Grundschule zu stellen. Das Antragsformular händigt die für den Wohnort zuständige Grundschule aus. Bis zur Entscheidung über diesen Antrag führt die für den Wohnort zuständige Grundschule das Schulaufnahmeverfahren durch.
An Schulen in freier Trägerschaft können die Anmeldungen zum Schulaufnahmeverfahren unabhängig vom Wohnort vorgenommen werden. Eltern, die ihr Kind in Schulen in freier Trägerschaft zum Schulaufnahmeverfahren anmelden, müssen jedoch bis zum 29.02.2008 die für den Wohnort zuständige Grundschule darüber informieren, dass das Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet wurde.
Über die Entscheidung zur Schulaufnahme werden die Eltern schriftlich am 23.05.2008 durch die Schulleitungen der Grundschulen informiert.