Die Landesregierung in Brandenburg hat am 7. November 2017 beschlossen, die beiden Gesetzentwürfe zur Verwaltungsstrukturreform (Kreisneugliederung und Funktionalreform I) zurückzuziehen. Mit Datum vom 15.11.2017 hat der Landtag darüber hinaus auch das bisherige Leitbild zur sog. Verwaltungsstrukturreform aufgehoben, das die Zwangsfusion von Landkreisen und die Einkreisung der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) vorsah. Aufgrund dieses Erfolgs haben die Initiatoren des Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ ihr Anliegen inhaltlich für erledigt erklärt.
Folgerichtig besteht seitdem weder Bedarf noch Interesse bei den Bürgerinnen und Bürgern für weitere Unterschriften.
Für den Zeitraum des formellen Weiterlaufens des Volksbegehrens bis zu seiner offiziellen Einstellung besteht auch kein entsprechendes Erfordernis mehr, zusätzliche Eintragungsräume bereitzustellen.
Diese werden daher ab dem 18. Dezember 2017 auf Wahl- und Abstimmungsbehörde, Nicolaiplatz 30, 1. OG, Zimmer 105, zu folgenden Zeiten reduziert:
Mo.: 07:30 – 16:00 Uhr
Di.: 07:30 – 18:00 Uhr
Mi.: 07:30 – 15:00 Uhr
Do.: 07:30 – 16:00 Uhr
Fr.: 07:30 – 12:00 Uhr
Schließung von Eintragungsräumen zur Unterstützung des Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“
Pressearchiv - Meldung vom 15.12.2017