Die Schiedsstelle 5, zuständig für Eigene Scholle, Göttin, Wilhelmsdorfer Vorstadt und Wilhelmsdorf, ist ab sofort im Haus der ehem. Ortsteilverwaltung Göttin, Göttiner Schulstraße 3, zu finden.
Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld- und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Stadt Brandenburg an der Havel unterhält fünf Schiedsstellen. Einmal im Monat findet jeweils eine Sprechstunde statt, in der betroffene Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen in ihrer zuständigen Schiedsstelle vortragen können.
Die Schiedsstellen sind jeweils mit einer vorsitzenden und einer stellvertretenden Schiedsperson besetzt.
Die Schiedsstellen sind zu den Sprechzeiten telefonisch unter der jeweiligen Telefonnummer zu erreichen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, kann der Kontakt zu den Schiedspersonen auch über das Rechtsamt der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel vermittelt werden. Die Schiedspersonen werden sich dann umgehend mit den Bürgern und Bürgerinnen zur Klärung des konkreten Anliegens in Verbindung setzen.
Hinweis: Das Rechtsamt vermittelt nur den Kontakt. Eine Beratung zum konkreten Anliegen findet nicht statt. Diese ist ausschließlich der zuständigen Schiedsperson vorbehalten.
Das Rechtsamt ist unter der Telefonnummer (03381) 583001 und unter der E-Mail-Adresse zu erreichen.