Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat am 13.03.2008 beschlossen, dass derzeit „... keinerlei bauliche Maßnahmen ... zur Realisierung des Projektes Neubau einer Einkaufsgalerie ‚St.-Annen-Galerie’.“ vorgenommen werden dürfen. (AZ Verg W 4/08).
Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann hat diese Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis genommen. In einer ersten Reaktion sagte sie: „Dieser vorläufige Beschluss ist aus Sicht der Stadt einerseits zwar schade, weil durch den damit verbundenen Zeitverzug die Entwicklung unserer Innenstadt ins Stocken gerät. Vor dem Hintergrund des rechtlich komplizierten, von der Fachwelt stark beachteten und in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Sachverhaltes ist es aber auf der anderen Seite auch verständlich, dass in der Kürze der Zeit noch keine abschließende Bewertung des Grundstücksverkaufs erfolgt ist und die abschließende Entscheidung in dieser Sache durch das OLG erst in der für den 20. Mai 2008 anberaumten und in derartigen Verfahren vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung fallen wird.“
Sie sei aber nach wie vor davon überzeugt, so die Oberbürgermeisterin weiter, dass der Verkauf des kommunalen Grundstückes den Gesetzen entsprechend erfolgt ist. Diese Auffassung ist nicht nur im Ergebnis eines Nachprüfungsverfahrens durch die Vergabekammer des Landes Brandenburg bestätigt worden, sondern unlängst auch von der Vergabekammer Hessens in einem gleich gelagerten Fall.