Ab dem 01.02.2008 erfolgt keine Entleerung von Restmüll- und Bioabfallbehältern mehr, die nicht gemäß § 7 Absatz 3 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel mit einer gültigen Jahreswertmarke 2008 (Müllmarke) versehen sind. Darauf wird von den in der Stadtverwaltung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Die Wertmarken für Restmüll- (gelb) und Bioabfallbehälter (rot) müssen gut sichtbar an den Abfallbehältern angebracht werden. Sie besitzen eine Kontrollfunktion gegenüber dem mit der Entleerung der Behälter beauftragten Dritten, der Märkischen Entsorgungsgesellschaft Brandenburg mbH.
Die Ausgabe der Müllmarken erfolgt in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Klosterstraße 14, Zimmer F 304 und F 305, zu den Öffnungszeiten:
- Dienstag, von 09:00 – 12:00 und von 13:00 – 18:00 Uhr
- Donnerstag, von 08:00 – 12:00 und von 13:00 – 16:00 Uhr
- oder nach Absprache