Hinweise für Reisende und Rückkehrer

Pressemitteilung vom 27.05.2020

Der Erfolg der bisherigen Eindämmungsmaßnahmen in der Stadt Brandenburg an der Havel beruht auch darauf, dass Heimkehrende sich selbständig zurückmeldeten. Diese Umsicht entlastet das Gesundheitsamt bei der Erfassung bzw. Nachverfolgung von Krankheitsfällen und trägt direkt zu der Eindämmung des Coronavirus bei.

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-QuarV), ist diese Umsicht gesetzliche Pflicht geworden.

Grundsätzlich gilt:

Um bei der Einreise nach Deutschland einen ausreichenden Infektionsschutz zu gewährleisten, müssen sich Personen, die außerhalb eines Mitgliedstaats der EU, Großbritanniens, Irlands, Islands, Liechtensteins, Norwegens, oder der Schweiz einreisen, vorsorglich in eine 14 tätige häusliche Quarantäne begeben. In der Quarantänezeit dürfen zudem keine Personen empfangen werden, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.

Die Rückkehrer sind darüber hinaus verpflichtet, sich unverzüglich bei dem Gesundheitsamt der Stadt Brandenburg zu melden. Dies gilt auch für Personen, die zuvor in ein anderes Bundesland oder eines der oben genannten Länder eingereist sind und in das Land Brandenburg weiterreisen.

Ausgenommen hiervon sind:

  • Personen, deren Tätigkeit zwingend notwendig ist zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens, der Pflege und der Aufgaben des Staates und internationaler Organisationen (Die zwingende Notwendigkeit ist durch den Arbeitgeber zu bescheinigen).
  • Personen, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Gütertransport tätig sind,
  • Personen, die durch ihren Beruf oder eine Ausbildung regelmäßig (bis zu 5 Tage die Woche) ein und ausreisen (Grenzpendler),
  • Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben,
  • Personen, die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben (Hierzu zählen unter anderem der Besuch des Lebenspartners, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen oder die Ausübung des Sorgerechts).

Quarantäne-Ausnahme für Bau- und Saisonarbeitskräfte:

Bau- und Saisonarbeitskräfte sind nur ausgenommen, wenn für die ersten 14 Tage nach der Einreise am Arbeits- und Unterbringungsort gruppenbezogen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu gehört die unbedingte Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe. Zudem darf der Unterbringungsort ausschließlich zur Arbeitsausübung verlassen werden. Der Arbeitgeber dokumentiert die Hygienemaßnahmen und zeigt die Arbeitsaufnahme vor Beginn dem Gesundheitsamt an.

Jegliche Ausnahmen gelten ausschließlich dann, wenn die bezeichneten Personen keine Krankheitssymptome aufweisen.

Ein geeigneter Nachweis der Ausnahmegründe ist mitzuführen/vorzuhalten. In Härte- und Einzelfällen können weitere Befreiungen durch das Gesundheitsamt zugelassen werden.

Hinweis an die Bürger:

  • Bei Fragen zu allgemeiner Reiseplanung oder zu Handlungsempfehlungen, kontaktieren Sie bitte das Bürgertelefon unter der Rufnummer: (03381) 58 10 78
  • Für konkrete Rückkehr-Anzeigen, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt unter gesundheitsamtstadt-brandenburg.de

Die vollständige Quarantäneverordnung finden Sie neben weiteren wichtigen Informationen auf dem Corona-Infoportal des Landes Brandenburg.

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