Presseinformation zu Versicherungsmeldungen durch Sturmschäden

Pressemitteilung vom 16.08.2023

Sturmschaden

Die Verwaltung informiert, dass die Meldungen über versicherungspflichtige Schadensfälle durch den Sturm, z. B. durch umgefallene Bäume oder herabgefallene Äste von städtischen Bäumen an Gebäuden, Zäune, Garagen, Autos oder anderen privaten Sachgegenständen an versicherungstadt-brandenburg.de zu melden ist.

In der Meldung enthalten sein sollen:

Was ist passiert ? (mit Bildern/Fotos)

Wie ist es passiert ?

Wo ist es passiert ? (genauer Schadensort mit Straße und Hausnummer).

Wer meldet den Schaden ? (Kontaktdaten)

Was will der Bürger ? (Angabe, welcher Schaden genau ersetzt werden soll).

Die Stadt leitet die Schadensmeldung an den städtischen Versicherungsträger KSA (Kommunaler Schadensausgleich) weiter. Die schriftliche Eingangsmeldung kommt nicht von der Stadt Brandenburg, sondern vom Versicherungsträger, welcher die Schadensersatzpflicht prüft.

Der Schaden muss durch den Bürger/Eigentümer/Grundstücksbesitzer auch seiner eigenen Versicherung gemeldet werden.

Das Schadensobjekt ist durch den Bürger/Eigentümer/Grundstücksbesitzer vor weiteren Schäden zu schützen, wie z. B. vor Regen oder weitere herabfallende Äste oder Gebäudeteile.

Bilder in Hochauflösung

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