Die Verwaltung informiert, dass für die Fällung und Beseitigung von Gefahrenbäumen auf Privatgrundstücken oder Grundstücken von Unternehmen, Vereinen unter anderem nach der städtischen Baumschutzverordnung kein Antrag auf Baumfällung zu stellen ist.
Auch bei der Fällung von Baumteilen, z. B. wenn die Baumkrone ausgebrochen ist und nur noch der Baumstamm steht, ist kein Fällantrag zu stellen.
Eine Beseitigung vom Bäumen ist zulässig zur Abwehr einer unmittelbar drohenden gegenwärtigen Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen oder der Beschädigung oder Zerstörung von Sachen von bedeutendem Wert.
Nach der Verordnung sind die getroffenen Maßnahmen der Fällung der unteren Naturschutzbehörde schriftlich anzuzeigen, am besten per E-Mail an umweltstadt-brandenburg.de. In der E-Mail sind mindestens der genaue Standort des Baumes auf dem Grundstück anzugeben und Fotos von den geschädigten Bäumen beizufügen.
Für den aufgrund der Gefahr gefällten Baum ist kein Ersatz zu pflanzen.
Nachzulesen sind die genauen Regelungen hier:
Sie haben spezielle Fragen zur Thematik? Dann rufen sie an unter (03381) 58 31 01 oder schreiben eine Email an umweltstadt-brandenburg.de.