Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat in der Sitzung am 28.06.2017 den Entwurf des Bebauungsplans Nummer 35 „Wohngebiet und Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Neuendorfer Straße“ Brandenburg an der Havel mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Das ca. 4 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Altstadt und umfasst das Gelände der ehemaligen Stärkefabrik. Es wird im Süden durch die Brandenburger Niederhavel, im Westen durch die Otto-Sidow-Straße sowie nördlich durch die Neuendorfer Straße begrenzt.
Der beabsichtigte Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt.
Das wesentliche Ziel des Bebauungsplans besteht darin, die Voraussetzungen für eine geordnete und standortgerechte Nachnutzung der Gewerbebrache der ehemaligen Stärkefabrik an der Neuendorfer Straße zu schaffen. Geplant ist eine gemischte Nutzung, die sich aus einem Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für den großflächigen Einzelhandel im Segment der Grund- und Nahversorgung sowie einem angrenzenden Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO für ca. 140 hochwertige Wohneinheiten zusammensetzt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 35 „Wohngebiet und Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Neuendorfer Straße“ Brandenburg an der Havel wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom
vom 27.07.2017 bis zum 28.08.2017
in der Stadtverwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel, Fachbereich VI – Stadtplanung, Fachgruppe Bauleitplanung, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, Gebäudeteil A, in der 1. Etage im Zimmer A 109 während folgender Zeiten:
- Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei oben genannter Stelle abgegeben werden.
Weiterhin kann der Entwurf unter https://www.stadt-brandenburg.de/leben/stadtplanung/bauleitplanung/aktuelle-planung/neuendorfer-strasse-bebauungsplan-nr-35-wohngebiet-und-sondergebiet-grossflaechiger-einzelhandel-neuendorfer-strasse eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.