Aus gegebenem Anlass bittet die Stadtverwaltung, Fachbereich Bauen und Umwelt, untere Naturschutzbehörde, um Beachtung folgender gesetzlicher Vorschrift zum Pflanzenschutz:
Aufgrund der nassen Witterung in diesem Sommerhalbjahr wuchs die Vegetation wie lange nicht mehr. Auch auf Privatgrundstücken fiel damit durch reichlich wachsende unerwünschte Wildkräuter und Gräser erhöhter Pflegebedarf an. Grundstücks- und Gartenbesitzer werden seitens der Fachgruppe Naturschutz und Grünflächen eindringlich aufgefordert, nun nicht zur Giftspritze zu greifen.
Das Pflanzenschutzgesetz verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf allen „befestigten“ Flächen rund ums Haus. Damit sind zum Beispiel sämtliche Wege, Bürgersteige, Garageneinfahrten oder Terrassen gemeint. Ein Einsatz ist nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Freiflächen erlaubt. Der wahllose Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann zudem gesundheitsschädlich wirken. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Ausnahmegenehmigungen müssen beim Pflanzenschutzdienst in Frankfurt an der Oder beantragt werden (Telefon 0335 / 52 17 603).
Als Alternativen kommen mechanische Verfahren, wie zum Beispiel das Abflammen in Frage. Für verschiedene Pestizide oder Pflanzenschutzmittel ist zudem ihre Unbedenklichkeit für Bienen, Hummeln und Wildbienen gerade in der unvorhersehbaren Summenwirkung verschiedener Mittel wissenschaftlich noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Gartenbesitzer schädigen daher letztendlich ihre Ertragssituation, wenn sie die Bestäuber aus ihrem Umfeld indirekt über die Pestizide beeinträchtigen.