(Gemeinsame Presseinformation der Stadt Brandenburg an der Havel und des Polizeischutzbereiches Brandenburg)
In der Nacht vom Freitag, 09.11.2007, zum Sonnabend, 10.11.2007, fanden in zwei Diskotheken der Stadt Brandenburg an der Havel Jugendschutzkontrollen statt, die das Ordnungsamt mit Unterstützung der Polizei durchführte.
In der einen Diskothek gab es auf Grund der Altersstruktur der Besucher, welche ausschließlich über 18 Jahre alt waren, keine Feststellungen zu einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.
Die zweite Diskothek wird zu einem großen Teil von Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 20 Jahren aufgesucht. Dem entsprechend groß war der Anteil an Jugendlichen unter 18 Jahren, bei denen die Eltern eine volljährige Person mit der Begleitung und Beaufsichtigung ihres minderjährigen Kindes beauftragt haben. Entsprechend dem Jugendschutzgesetz dürfen sich diese Jugendlichen in Begeleitung des von den Eltern Beauftragten auch nach 24:00 Uhr in der Diskothek aufhalten. Das Ordnungsamt prüft derzeit stichprobenartig, in wie weit diese Genehmigungen tatsächlich von den jeweiligen Eltern erteilt wurden.
Ein missbräuchlicher Alkoholausschank konnte bei den Kontrollen nicht festgestellt werden. Allerdings musste bei zwei Jugendlichen unter 18 Jahren veranlasst werden, dass sie von ihren Eltern auf Grund ihres erhöhten Alkoholkonsums von der Diskothek abgeholt werden.
Das Ordnungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel und die Polizei führen derartige Jugendschutzkontrollen mehrmals im Jahr und in unregelmäßigen Abständen in allen Diskotheken der Stadt Brandenburg an der Havel durch. Bei der Kontrolle am vergangenen Wochenende waren jeweils sechs Kräfte des Ordnungsamtes und des Polizeischutzbereiches im Einsatz.