Mit den nunmehr erfolgten weiteren Lockerungen in der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 8. Mai 2020 erfolgt eine weitere Normalisierung des öffentlichen Lebens. Die Kita-Notbetreuung und der Schulbetrieb wird erweitert, die Gastronomie kann unter Auflagen wieder öffnen und auch andere Erleichterungen ermöglichen uns einen Gang in Richtung Normalität. Diese positive Entwicklung und die entsprechenden Begleiterscheinungen erfordert auch eine vollständige Rückkehr zur Wahrung und Kontrolle der gesellschaftlichen Regeln des Zusammenlebens im Straßenverkehr.
Daher erfolgen durch die Stadt Brandenburg an der Havel ab sofort auch wieder im vollständigen Rahmen mobile Geschwindigkeitskontrollen als auch Kontrollen des ruhenden Verkehrs. Des Weiteren werden durch den Stadtordnungsdienst ab Montag, dem 18. Mai 2020 auch wieder Kontrollen von absoluten Haltverboten zur Gewährleistung der Straßenreinigung durchgeführt.