Zum 01.03.2010 tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Kraft, in dem neue Regelungen zur Baum- und Gehölzpflege festgelegt worden sind. Grundsätzlich gilt künftig in vielen Paragrafen nur noch das Bundesrecht, das Landesrecht tritt in den Hintergrund.
Bisher war es beispielsweise nach Landesnaturschutzrecht verboten, in der Zeit vom 15. März bis 15. September Gehölze zu beseitigen. Das neue, nun an die Stelle des Landesrechtes tretende Bundesnaturschutzgesetz verlängert diese Zeit vom 1. März bis 30. September. In diesem Zeitraum ist es verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden. Davon ausgenommen sind Bäume, die sich im Wald, auf Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, die gewerblich genutzt werden, befinden.
Bei der Pflege von Gehölzbeständen sind außerdem die Anforderungen des Artenschutzes zu beachten. So ist es auch außerhalb des genannten Zeitraumes verboten, Gehölze zu entfernen, wenn sie als Lebensraum für wild lebende Tiere von wichtiger Bedeutung sind (z.B. Baumhöhlen als Winterquartiere von Fledermäusen).
Die Baumschutzverordnung der Stadt Brandenburg an der Havel bleibt von diesen Änderungen unberührt und ist weiterhin gültig.
Für Fragen zum neuen Bundesnaturschutzgesetz stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung (Telefon: (03381) 58 31 27, 58 31 01).