Neue Abfallsatzung – einheitliche Regelungen zur Biotonne in der Stadt Brandenburg an der Havel

Pressearchiv - Meldung vom 03.11.2014

Pressemitteilung vom 03.11.2014

Keine Biotonne bei nachgewiesener Eigenkompostierung – diese Möglichkeit bleibt auch 2015 erhalten

Die Abfallentsorgungssatzung wurde überarbeitet und die Verwaltung legt sie der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor.

Was hat sich geändert?

Einige Anpassungen und Optimierungen der Leistungen der Abfallentsorgung auf Grund des neuen Entsorgungsvertrages mit der ARGE Entsorgung Stadt Brandenburg an der Havel (bestehend aus MEBRA und Remondis Brandenburg) wurden vorgenommen.
Schwerpunkt der Satzungsüberarbeitung ist die Biotonne:
Die Eigenkompostierung hat auch über das Jahr 2015 hinaus nach wie vor Vorrang. Das bedeutet, Eigentümer von Grundstücken, die nachweislich ihre Küchen- und Gartenabfälle kompostieren, sind vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne befreit.
Es ist geplant, die Verfahrensweise zum Anschluss an die Biotonne ab dem Jahr 2015 in der Stadt Brandenburg an der Havel zu vereinheitlichen und weiterhin die Möglichkeit der Befreiung von der Biotonne bei Eigenkompostierung anzubieten.

Warum ist diese Maßnahme nötig?

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (Bundesgesetz) verpflichtet alle Bürger sowie Kommunen, ab 2015 den Bioabfall getrennt zu sammeln und zu verwerten. Somit ist durch die Kommunen die Biotonne einzuführen, soweit diese noch nicht eingeführt ist. Die Bürger müssen Biotonnen nutzen, sofern nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert wird.
Als Zweites zeigen die praktischen Erfahrungen sowie die durchgeführte Hausmüllanalyse der Stadt Brandenburg an der Havel, dass ein sehr hoher Anteil an Biomüll im Restmüll vorhanden ist.
Der dritte Aspekt ist die notwendige Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer der Stadt Brandenburg an der Havel.
Vom Prinzip her besteht der Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne bereits jetzt für jeden, der nicht kompostiert. Mit Einführung der Biotonne 1995 wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass Grundstückseigentümer in Straßen mit überwiegend Mehrfamilienhäusern bei Eigenkompostierung auf dem Grundstück einen Antrag auf Befreiung von der Biotonne stellen können. In den Straßen mit einem überwiegenden Bestand an Einfamilienhäusern wurde vorausgesetzt, dass die Grundstücksnutzer einen Kompost im Garten haben. Daher wurde in diesen Straßen auf einen Antrag zur Befreiung von der Biotonne verzichtet. Hier konnten sich Grundstückseigentümer nach Bedarf eine Biotonne bestellen.
Das Verfahren und die Regelung sollen jetzt für alle 650 Straßen der Stadt Brandenburg an der Havel vereinheitlicht werden. Jeder Eigentümer, der selbst kompostiert und keine Biotonne möchte, kann bei der Stadt Brandenburg an der Havel mit einem Formular einen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne stellen. Das garantiert die Gleichbehandlung aller Bürger zur Verfahrensweise Anschluss bzw. Befreiung von der Biotonne.

Wie soll die Regelung umgesetzt werden?

In einer Übergangszeit von ca. einem Jahr wird der Vollzug „Anschluss Biotonne“ maßvoll gestaltet. Dies wird als Selbstverpflichtung der Verwaltung geschehen.
Die Mitarbeiter der Fachgruppe Umwelt- und Naturschutz orientieren darauf, während des ersten Jahres nicht sofort in den entsprechenden Straßen den Anschluss an die Biotonne zu vollziehen. Es wird allen betroffenen Grundstückseigentümern ausreichend Gelegenheit gegeben, die entsprechenden Befreiungsanträge von der Biotonne zu stellen oder die Voraussetzungen für die Eigenkompostierung zu schaffen bzw. im umgekehrten Fall, eine Biotonne anzumelden.

Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel unter der Rubrik LEBEN / Umwelt / Abfallentsorgung / Abfallformulare / Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne zu finden.

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