Verlängerte Bewerbungsfrist: Neubesetzung der Schiedsstellen für die Amtszeit 2023 – 2027

Pressemitteilung vom 23.09.2022

3 Stühle, deren Sitzfläche jeweils in unterschiedliche Richtungen zeigt
In Schiedstellen werden juristische Streitigkeiten außergerichtlich geschlichtet.

Jetzt per Online-Formular oder postalisch als Schiedsperson bewerben! Bewerbungen werden bis 31. Oktober 2022 angenommen.

Die Stadt Brandenburg an der Havel unterhält fünf Schiedsstellen. Einmal im Monat findet jeweils eine Sprechstunde statt, in der betroffene Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen in ihrer zuständigen Schiedsstelle vortragen können.

Die fünfjährige Amtszeit der von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Schiedspersonen endet zu Beginn des Jahres 2023. Die Schiedsstellen werden dann neu besetzt für die Jahre 2023 bis 2027.

Dazu werden derzeit Bürgerinnen und Bürger gesucht, die ehrenamtlich als Schiedsperson tätig werden möchten. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidung oder der Sachbeschädigung.

Das Amt der Schiedsperson kann übernehmen, wer nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten geeignet ist, die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter hat und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die Schiedsperson sollte schreibgewandt sein und Freude sowie Geschick in der Verhandlungsführung haben. Um das Amt der Schiedsperson ausüben zu können, finden regelmäßig von der Stadt Brandenburg an der Havel finanzierte Aus- und Fortbildungsseminare statt.
Des Weiteren muss die Schiedsperson im Bereich der Schiedsstelle wohnen (Hauptwohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel (§ 3 Absatz 2 Schiedsstellengesetz – SchG -).

Interessierte Bürgerinnen und Bürger senden ihre schriftliche Bewerbung bitte bis zum 31. Oktober 2022 an das Rechtsamt/Büro SVV der Stadt Brandenburg an der Havel, Altstädtischer Markt 10, 14770 Brandenburg an der Havel. Hierzu kann das Online-Formular oder ein ausgedruckter Bewerbungsbogen (PDF) verwendet werden. Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer (03381) 583001 möglich.

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