Die Vertreter der Volksinitiative „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger bis zum 11. April 2022 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten unterstützt werden. Für das Jahr 2022 gelten dafür folgende Öffnungszeiten:
Wahl- Abstimmungsbehörde, Nicolaiplatz 30, 1. OG, Zimmer 105
- Montag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr
- Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
- Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
- Freitag
- 09:00 – 12:00 Uhr
Bürgerservice, Nicolaiplatz 30, 1.OG, nach Terminvereinbarung
jeden 2. und 4. Samstag im Monat
08:00 – 12:00 Uhr
Fouqué-Bibliothek – Stadtteilbibliothek Nord, Werner-Seelenbinder-Straße 53
- Montag
- 09:00 – 16:00 Uhr
- Dienstag
- 09:00 – 18:00 Uhr
- Mittwoch
- 09:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag
- 09:00 – 18:00 Uhr
- Freitag
- 09:00 – 16:00 Uhr