- Mitteilung an Mieter und Vermieter -
In der Stadt Brandenburg an der Havel liegt ein qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten und Geschosswohnbauten, über die ortsübliche Vergleichsmiete entsprechend § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches vor.
Der Mietspiegel wird alle 4 Jahre vom Arbeitskreis „Mietspiegel“ neu erarbeitet und beschlossen. Mitte 2018 soll der neue Mietspiegel herausgegeben werden, wofür eine genügend große Anzahl von Mieten zusammenzutragen ist.
Zum 1. Februar 2018 findet eine Mietdatenerhebung in Form einer Mieter- und Vermieterbefragung statt. Die anschließend ausgewertete Datenmenge fließt in den neuen Mietspiegel ein.
Der „Arbeitskreis Mietspiegel“ bittet deshalb die Mieter und Vermieter um Mithilfe.
Mietspiegelrelevant sind die Mieten, die innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Stichtag der Erhebung neu vereinbart oder verändert wurden (§ 558 (2) BGB), also Mietabschlüsse und Miethöhenveränderungen ab 1. Februar 2014. Es dürfen aber nur Mieten für den nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten und Geschosswohnbauten berücksichtigt werden.
Steuern Sie Ihre Mietdaten bei, denn je umfangreicher der Datenbestand um so statistisch gesicherter ist die Aussagekraft des Mietspiegels.
Für die Datenerhebung wurde vom „Arbeitskreis Mietspiegel“ ein Fragebogen, der unter der Telefonnummer (03381) 58 68 33 angefordert werden kann, erarbeitet.
Eine persönliche Datenabgabe kann ebenfalls vereinbart werden.