Zum Stichtag des 1. Februar 2022 findet eine Mietdatenerhebung in Form einer Mieter- und Vermieterbefragung statt. Die anschließend ausgewertete Datenmenge fließt in den neuen Mietspiegel ein. Der „Arbeitskreis Mietspiegel“ bittet deshalb alle Mieter und Vermieter um Mithilfe.
Mietspiegelrelevant sind nur die Mieten, die innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem o. g. Stichtag der Erhebung neu vereinbart oder verändert wurden (vgl. § 558 (2) BGB), also Mietabschlüsse und Miethöhenveränderungen ab 1. Februar 2016.
Es können aber nur Mieten für den nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten und Geschosswohnbauten berücksichtigt werden.
Bitte stellen Sie daher Ihre Mietdaten zur Verfügung, denn je umfangreicher der Datenbestand ist, um so statistisch gesicherter ist die Aussagekraft des Mietspiegels Ihrer Stadt.
Für die Datenerhebung wurde vom „Arbeitskreis Mietspiegel" ein Fragebogen erarbeitet, der unter der Telefonnummer (03381) 58 68 33 angefordert werden kann. Eine persönliche Datenabgabe kann ebenfalls unter der Telefonnummer (03381) 58 68 33 vereinbart werden.
Hintergrund:
In der Stadt Brandenburg an der Havel liegt ein qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebungenen Wohnraum über die ortsübliche Vergleichsmiete entsprechend § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Der derzeit gültige Mietspiegel 2018 wurde am 3. Juli 2018 beschlossen und am 7. Juli 2020 fortgeschrieben. Der Mietspiegel muss jedoch mindestens alle vier Jahre vom „Arbeitskreis Mietspiegel“ neu erarbeitet und beschlossen werden. Entsprechend soll Mitte dieses Jahres der neue Mietspiegel herausgegeben werden, wofür eine hinreichend große Stichprobe an Mieten zusammenzutragen ist.