Zuständigkeit als Erster Beigeordneter für Stadtplanung, Bauen und Umwelt
Am heutigen Mittwoch hat die Stadtverordnetenversammlung Herrn Michael Müller zum neuen Bürgermeister der Stadt Brandenburg an der Havel gewählt. Damit sind die Stadtverordneten dem Vorschlag von Oberbürgermeister Steffen Scheller gefolgt.
Oberbürgermeister Steffen Scheller sagt dazu: „Michael Müller hat im Bewerbungsprozess eine fachlich und persönlich sehr überzeugende Vorstellung abgegeben und sich mit seiner Expertise durchgesetzt. Ich freue mich, dass er die Stadtverwaltung als Beigeordneter für den Bereich Stadtplanung, Bauen und Umwelt unterstützen wird. Für unsere Stadt ist die Wahl des Bürgermeisters ein wichtiges Ereignis, das wir auch unter diesen besonderen Umständen einer Sitzung unter der Corona-Eindämmungsverordnung würdig gestaltet haben.“
Zur Person Michael Müller
Michael Müller, Jahrgang 1979, ist gebürtiger Neuruppiner und dort aufgewachsen. Nach Studium und Diplom in Stadt- und Regionalplanung an der TU Cottbus war er im Südwesten Deutschlands tätig, u.a. als Referent des Bau- und Umweltbürgermeisters in Ulm und zuletzt als Leiter der Abteilung Städtebau und Campus in Heidelberg.
Zum Amt und zur Wahl des Bürgermeisters
Gemäß der Brandenburgischen Kommunalverfassung muss die Stadt Brandenburg an der Havel einen allgemeinen Stellvertreter für den Oberbürgermeister haben. Dieser „Erste Beigeordnete“ führt in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel die Amtsbezeichnung Bürgermeister. Er übernimmt für die nächsten acht Jahre Verantwortung für den Geschäftsbereich Stadtplanung, Bauen und Umwelt.
Für die seit März 2018 vakante Stelle hat Oberbürgermeister Steffen Scheller eine Ausschreibung inhaltlich mit den Fraktionen abgestimmt und im September bundesweit veröffentlicht. 21 Personen hatten sich anschließend um das Amt beworben und einen mehrstufigen Auswahlprozess absolviert. Michael Müller hat sich dabei persönlich und fachlich durchgesetzt und wurde daraufhin gemäß § 60 Absatz 1 BbgKVerf vom Oberbürgermeister zur Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen.