Listen zum Volksbegehren werden ausgelegt

Pressearchiv - Meldung vom 30.05.2012

Pressemitteilung vom 30.05.2012

Durchführung des Volksbegehrens „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“

Die Vertreter der Volksinitiative „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 4. Juni 2012 bis zum 3. Dezember 2012 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten unterstützt werden.

In der Stadt Brandenburg an der Havel liegen die Eintragungslisten für die abstimmungsberechtigten Brandenburger Bürger zu den jeweiligen Öffnungszeiten in der Abstimmungsbehörde, Nicolaiplatz 30, und in den Ortsteilverwaltungen Plaue/Kirchmöser, Göttin, Wilhelmsdorf, Klein Kreutz, Schmerzke, Gollwitz und Wust aus. Zudem hält an Samstagen der Bürgerservice am Nicolaiplatz 30 die Eintragungslisten bereit.

Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 3. Dezember 2012 das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Öffnungszeit des amtlichen Eintragungsraumes und weitere Möglichkeiten der Unterstützung des Volksbegehrens sind dem Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nummer 10 vom 14. Mai 2012 zu entnehmen bzw. unter der Internetseite <link rathaus-politik wahlen>www.stadt-brandenburg.de/rathaus-politik/wahlen zu finden.

Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Bei der elektronischen Antragstellung ist neben dem Familiennamen, dem Vornamen und der Anschrift auch der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Der Antrag auf briefliche Eintragung kann von Eintragungsberechtigten aus der Stadt Brandenburg an der Havel unter folgender Anschrift gestellt werden:

Stadt Brandenburg an der Havel – Die Oberbürgermeisterin
FG Statistik und Wahlen (Abstimmungsbehörde)
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel
Fax.: (03381) 58 10 24
eMail: wahlenstadt-brandenburg.de
Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden.

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