Der Herbst hat wieder Einzug gehalten und damit beginnt die Laubzeit. Der Baubetriebshof macht darauf aufmerksam, dass Laub zur gefährlichen Falle werden kann, wenn es durch Feuchtigkeit glitschig wird. Deshalb sind die Straßenfeger des Entsorgungsunternehmens, die Mitarbeiter des Baubetriebshofes, Grundstücksbesitzer und Mieter dazu verpflichtet, die Blätter von Straßen und Gehwegen zu entfernen.
Zwar ist es grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde, dafür zu sorgen, dass Laub von den Gehwegen verschwindet. Doch ist auch in unserer Stadt in der Straßenreinigungssatzung geregelt, dass die jeweiligen Grundstückseigentümer das Laub von den Gehwegen auf den Abschnitten an ihren Grundstücken und in anliegerpflichtigen Straßen auch von der Fahrbahn zusammenfegen und beseitigen müssen. Mitunter haben auch die Eigentümer wiederum ihre Mieter zu dieser Arbeit verpflichtet.
Wichtig: Auch das Laub, das nicht vom eigenen Grundstück stammt, muss von den Grundstücksbesitzern auf dem Bürgersteig weggefegt werden.
Wer das Laub nicht auf seinem eigenen Grundstück kompostieren kann oder keine Biotonne hat, muss es kostenpflichtig zum Kompostplatz der Firma Lubitz in der Ziesarer Landstraße 88, zur Deponie Fohrde oder zum Recyclingpark Brandenburg in die August-Sonntag-Straße bringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass illegale Straßenverschmutzungen oder die Ablagerung des Laubes im Wald bzw. Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wer Fragen zu dieser Thematik hat, kann sich an den Baubetriebshof wenden (Telefon (03381) 32 26 17 und 32 26 18).