- Thema:
- Corona
Das Brandenburgische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und das Ministerium der Finanzen (MdF) haben heute die Bereitstellung von insgesamt 10 Mio. Euro an Soforthilfen für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports bekannt gegeben, damit diese existenz-gefährdende Notlagen durch die Coronakrise abwenden können.
Die Soforthilfe deckt die Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten/Verpflichtungen für den Notbetrieb des Trägers nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen ergibt (z.B. Zuwendungen, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld), und wird für drei Monate als einmaliger, nicht rückzahlbarer Festbetrag gezahlt.
Details zu den Bedingungen einer Antragsstellung finden Sie:
Die Richtlinie ist im Amtsblatt Nummer 16 des MBJS veröffentlicht, das Antragsformular können Sie hier herunterladen, alle Dokumente zusammen finden Sie unter https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/rl_mbjs_corona_soforthilfe
Hinweis für Sportvereine:
Sportvereine stellen Ihren Antrag über den Landessportbund Brandenburg, hier steht das Antragsformular bereits zur Verfügung.
Weitere Informationen und Hilfsangebote finden lokale Sportvereine auf der Internetseite des Stadtsportbundes Brandenburg an der Havel.