Landesregierung Brandenburg beschließt neue Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen

Pressemitteilung vom 30.10.2020

Thema:
Corona

Am Freitag, dem 30. Oktober 2020, hat die Landesregierung Brandenburg eine neue Corona-Verordnung beschlossen, welche ab Montag, dem 2. November in Kraft tritt. Mit der neuen „Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ (kurz: SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung)“ tritt die bisher geltende SARS-CoV-2-Umgangsverordnung außer Kraft.

In einer aktuellen Pressemitteilung des Landes heißt es hierzu:

"Befristet bis zum 30. November gelten dann auch im Land Brandenburg schärfere Maßnahmen, um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die Infektionsdynamik zügig zu unterbrechen. Zugleich sollen dadurch unter anderem Schulen und Kitas geöffnet bleiben und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden. Damit setzt Brandenburg den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 28. Oktober in Landesrecht um.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:

  • Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen und Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren.
  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes gestattet (begrenzt auf insgesamt höchstens 10 Personen).
  • Gaststätten und Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Kinos, Theater und Museen werden geschlossen.
  • Touristische Übernachtungen sind im November verboten. Wer in Brandenburg den Urlaub vor dem 02.11. begonnen hat, muss spätestens am Mittwoch (4. November; 24:00 Uhr) abreisen.
  • Alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen sind untersagt.
  • Ebenso der Freizeit- und Amateursportbetrieb, mit Ausnahme des Individualsports. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Schulen und Kitas bleiben offen. Die Maskenpflicht in Schulen wird in Brandenburg ausgeweitet. So müssen ab Montag alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe und an den Oberstufenzentren auch im Unterricht (mit Ausnahme des Sportunterrichts) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen."

Als Hintergrundinformation zu diesen Maßnahmen verweist die Landesregierung auf die Entwicklung der SARS-CoV-2-Infektionen im Monat Oktober hin: "Mitten in der zweiten Welle: In Brandenburg erhöht sich die Zahl der erfassten Corona-Infektionen seit Anfang Oktober exponentiell: Am 1. Oktober gab es 274 COVID-19-Erkrankte, am 10. Oktober waren es 591, am 18. Oktober 1.178 und am heutigen Freitag sind es 2.642.

Die landesweite 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner verzehnfachte sich innerhalb der letzten vier Wochen von 6,3 auf 67,5. Im Sommer lag der Wert teilweise bei 1. Damit ist ganz Brandenburg Risikogebiet. Auch die Zahl der stationären Behandlungen von COVID-19-Patienten steigt: Mussten Anfang Oktober 13 Personen wegen COVID-19 stationär behandelt, sind es heute 204." Die aktuellen Fallzahlen und Grafiken der Pandemie-Entwicklung in der Stadt Brandenburg an der Havel finden Sie hier..

Zudem heißt es in der Pressemitteilung der Staatskanzlei: "Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Benehmen mit dem Gesundheitsministerium über die Vorgaben der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu treffen, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist. Dies gilt insbesondere im Falle von kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage bezogen auf die jeweilige Gebietskörperschaft.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen im Wege einer Allgemeinverfügung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf denjenigen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen anordnen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten wird oder aufgrund der räumlichen Verhältnisse oder der Anzahl der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann.

Die von den Landkreisen und kreisfreien Städten vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung auf der Grundlage der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung ergänzend getroffenen Schutzmaßnahmen bleiben in ihrer Wirksamkeit unberührt." Dies betrifft somit auch die Allgemeinverfügung der Stadt Brandenburg an der Havel vom 23. Oktober 2020, die das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf mehreren Straßen in der Innenstadt vorschreibt.

Die konkreten Maßnahmen der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sind detailliert in der vollständigen Pressemitteilung der Landesregierung unter https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/presse/pressemitteilungen/detail/~30-10-2020-corona-kabinett-november aufgeführt. Die „Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ und der zugehörige Bußgeldkatalog sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg GVBl. II – 2020, Nummer 103 (30.10.2020) veröffentlicht.

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