Kurzüberblick zum Umgang mit einer Corona-Infektion

Pressemitteilung vom 14.12.2021

Der Überblick erklärt, was bei einem positiven Corona-Schnelltest zu tun ist.
Der Überblick erklärt, was bei einem positiven Corona-Schnelltest zu tun ist.
Thema:
Corona

Kurzüberblick zum Umgang mit einer Corona-Infektion, gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Brandenburg an der Havel über die Absonderung von Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) getesteten Personen.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

E-Mail: gesundheitsamt@stadt-brandenburg.de
Telefon: (03381) 58 5301
Telefax: (03381) 58 5304

Aufgrund des situationsbedingten hohen Anruferaufkommens wird darum gebeten, Mitteilungen möglichst per E-Mail vorzunehmen.

1.  Mein Schnelltest ist positiv, was ist zu tun?

Ist ein Antigentest positiv, besteht ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Die betroffenen Personen haben sich unverzüglich abzusondern. Sie begeben sich also in häusliche Quarantäne und verzichten auf Kontakte zu anderen Personen. Die betroffenen Personen haben Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufzunehmen bzw. Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt zu halten. Dem Gesundheitsamt ist die konkrete Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes mitzuteilen.

Die betroffenen Personen sind ebenfalls verpflichtet, die Personen, mit denen sie in den letzten drei Tagen persönlichen Kontakt gehabt haben, von sich aus zu benachrichtigen.

Gemäß der Coronavirus-Testverordnung haben alle betroffenen Personen nach positivem Schnell- oder Selbsttest Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Wenn Krankheitssymptome bestehen, ist zum Beispiel der Kinderarzt oder Hausarzt zu kontaktieren. Symptomlose Personen mit positivem Antigentest wenden sich an die Hotline der Teststelle der Johanniter – Unfallhilfe (03381) 701016 oder 701017. Auch der Hausarzt oder Kinderarzt kann den Test auf Anordnung des ÖGD durchführen.

2.  Wie lange muss ich in Quarantäne, wenn der PCR-Test positiv ausfällt?

Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses absondern. Sie haben die konkrete Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes dem Gesundheitsamt mitzuteilen und ihre engen Kontaktpersonen der letzten 3 Tage zu benachrichtigen. Die Absonderungsdauer beträgt grundsätzlich 14 Tage. Bei positivem (PCR)-Testergebnis endet die Absonderung bei asymptomatischem Krankheitsverlauf frühestens 14 Tage nach Erstnachweis des Erregers. Bei weiter anhaltender Symptomatik hat die betroffene Person Kontakt mit dem Hausarzt oder der Hausärztin aufzunehmen, diese entscheiden ggf. über eine Arbeitsunfähigkeit.

Für positiv getestete vollständig geimpfte Personen, die asymptomatisch sind, besteht die Möglichkeit der Verkürzung der Quarantänedauer: Für diese Personen besteht die Quarantäne mindestens 5 Tage, mit der Möglichkeit am 5. Tag einen erneuten PCR-Test vornehmen zu lassen. Ist das PCR-Testergebnis negativ oder die Viruslast ist kleiner 1 Million (definierter Schwellenwert für Ansteckungsfähigkeit laut RKI ) und bleibt die Person durchgehend asymptomatisch, kann die Quarantäne frühestens mit Ablauf des 5. Tages beendet werden, wenn das negative Testergebnis dem Gesundheitsamt an gesundheitsamtstadt-brandenburg.de übermittelt wurde. Nicht Freitesten können sich Personen, die positiv auf eine besorgniserregende Virusvariante (also VOI oder VOC außer Alpha – B.1.1.7 oder Delta – B1.617.2 sowie Sublinien) getestet wurden.

3.  Wie verhalte ich mich als Verdachtsperson?

Personen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und für die entweder die Stadt eine PCR-Testung angeordnet hat oder die sich aufgrund der Erkrankungszeichen nach ärztlicher Beratung einer PCR-Testung auf SARS-CoV-2 unterzogen haben, gelten als Verdachtspersonen. Sie müssen sich unverzüglich absondern und haben die konkrete Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes dem Gesundheitsamt mitzuteilen und ihre engen Kontaktpersonen der letzten 3 Tage zu benachrichtigen. Für Verdachtspersonen, bei denen der durchgeführte PCR-Test negativ ist, endet die Absonderung mit dem Vorliegen des negativen Testergebnisses. Im Fall eines positiven Testergebnisses wird die Absonderung fortgesetzt. Es gilt dann das gleiche wie bei positiv getesteten Personen.

4.  Wann bin ich eine enge Kontaktperson und was muss ich tun?

Personen, denen von der Stadt oder auf Veranlassung der Stadt oder nach ärztlicher Beratung mitgeteilt wurde, dass sie aufgrund eines engen Kontakts zu einem bestätigten Fall von COVID-19 nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) enge Kontaktpersonen sind. Diese hatten in der Regel einen längeren bzw. engeren Kontakt zu jemandem, der sich mit dem COVID-19-Virus infiziert hat. So gelten beispielsweise Personen, die mit der positiv getesteten Person in einem Haushalt zusammenleben (Haushaltsangehörige) immer als enge Kontaktpersonen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der steigenden Infektionszahlen in der Stadt Brandenburg gemäß dem Erlass des Gesundheitsministeriums vom 18.11.2021 eine Priorisierung insbesondere in Bezug auf die Kontaktpersonennachverfolgung erfolgt. Im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung werden primär nur die Haushaltsangehörigen als enge Kontakt Personen weiterverfolgt werden. Das Gesundheitsamt entscheidet über die Schwerpunktsetzung bei der Ermittlung und Nachverfolgung von Kontaktpersonen. Sofern betroffenen Personen mitgeteilt wird, oder ihnen bekannt ist, dass sie enge Kontaktpersonen sind, so haben sie sich nach Maßgabe der Allgemeinverfügung entsprechend abzusondern. Enge Kontaktpersonen müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben (absondern). Der erste volle Tag der Quarantäne ist der Tag nach dem letzten Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall. Die Quarantäne endet mit Ablauf des 10. Tages, wenn während der Absonderung keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind.

Es besteht die Möglichkeit der Verkürzung der Quarantänedauer (Freitestung) für asymptomatische Kontaktpersonen.

  • Die Quarantäne endet mit Ablauf des 5. Tages mit PCR-Test bei Probenentnahme frühestens am 5. Tag. Bei Personen, die regelmäßig im Rahmen einer seriellen Teststrategie getestet werden (z.B. Schülerinnen und Schüler), kann der negative Nachweis auch mittels qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltests erfolgen. Die Testung mittels Antigen-Schnelltest ist als Fremdtestung durch geschulte Personen durchzuführen. Mit erfolgter Übermittlung des negativen Testergebnisses per E-Mail an gesundheitsamt@stadt-brandenburg.de endet die Quarantäne frühestens mit Ablauf des 5. Tages 24:00 Uhr.
  • Die Quarantäne endet mit Ablauf des 7. Tages mit Antigen-Schnelltest bei Probenentnahme frühestens am 7. Tag. Die Testung ist als Fremdtestung durch geschulte Personen durchzuführen. Mit erfolgter Übermittlung des negativen Testergebnisses per E-Mail an gesundheitsamt@stadt-brandenburg.de endet die Quarantäne frühestens mit Ablauf des 7. Tages 24:00 Uhr. Erfährt eine enge Kontaktperson, dass sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, gelten die Regelungen für positiv getestete Personen.

Vollständig geimpfte bzw. genesene enge Kontaktpersonen (Genesenennachweis: der zugrundeliegende positive PCR-Test liegt mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurück) müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie asymptomatisch sind. Sie sollten aber verstärkt auf Schutzmaßnahmen (Maske tragen bei Kontakten zu anderen Personen, regelmäßige Selbsttests oder Bürgertestungen) achten und auf nicht notwendige Kontakte verzichten.

Für alle enge Kontaktpersonen (auch geimpfte und genesene Personen) zu einem positiv bestätigten Fall, bei dem eine besorgniserregende Virusvariante (also VOI oder VOC außer Alpha – B.1.1.7 oder Delta – B1.617.2 sowie Sublinien) nachgewiesen wurde, endet die Absonderung erst nach 14 Tagen. Hier besteht keine Möglichkeit der Freitestung und die Quarantäne kann nicht verkürzt werden.

5.  Wie habe ich mich in Quarantäne zu verhalten und auf was muss ich achten?

Die Wohnung darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt verlassen werden. Der zeitweise Aufenthalt in einem zur Wohnung gehörenden Garten, auf einer Terrasse oder einem Balkon ist nur alleine oder mit Personen des gleichen Hausstandes mit Abstand von mindestens 1,50 m sofern sich diese Personen ebenfalls in Absonderung befinden, gestattet. Es ist eine räumliche oder zeitliche Trennung von anderen im Hausstand der betroffenen Person lebenden Personen sicherzustellen. (Beispielsweise getrennte Einnahme der Mahlzeiten, regelmäßiges Händewaschen und vermehrtes Lüften.) Es darf kein Besuch empfangen werden.

Enge Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne befinden haben ein Tagebuch zu führen, in dem – soweit möglich – zweimal täglich die Körpertemperatur und – soweit vorhanden – der Verlauf von Erkrankungszeichen sowie allgemeine Aktivitäten und der Kontakt zu weiteren Personen festzuhalten sind. Zeigen enge Kontaktpersonen Krankheitszeichen, die mit einer SARS-CoV-2 Infektion vereinbar sind (typische Symptome sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) oder verschlechtert sich bei positiv getesteten Personen oder Verdachtspersonen der Gesundheitszustand, ist der Hausarzt oder die Hausärztin zu kontaktieren.

Vorab und beim Kontakt mit medizinischem Personal hat die betroffene Person darauf hinzuweisen, dass sie enge Kontaktperson zu einer Person ist, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist. Verdachtspersonen und positiv bestätigte Fälle haben dies medizinischem Personal ebenfalls mitzuteilen. Die Stadt ist per E-Mail: gesundheitsamt@stadt-brandenburg.de zu informieren. In diesem Zusammenhang haben die betroffenen Personen die folgenden Angaben zu machen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer und Quarantänezeitraum.

Hinweis:
Weitere Informationen können Sie der Allgemeinverfügung der Stadt Brandenburg an der Havel über die Absonderung von Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS -CoV-2 (COVID-19) getesteten Personen (Allgemeinverfügung Quarantäne) vom 08.12.2021 entnehmen.

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