Kreisfreie Städte setzen auf gezielte Videoüberwachung

Pressemitteilung vom 16.04.2024

Die Oberbürgermeister Tobias Schick, Steffen Scheller, René Wilke und Mike Schubert.
Die Oberbürgermeister Tobias Schick, Steffen Scheller, René Wilke und Mike Schubert (v.l.n.r.). Foto: Stadt Cottbus/Chóśebuz

Die Oberbürgermeister der vier kreisfreien Städte im Land Brandenburg setzen unisono auf eine erweiterte und gezielte Videoüberwachung öffentlicher Räume. Dadurch könne mehr für das Sicherheitsgefühl in den Städten getan werden. Darauf verständigten sich Mike Schubert (Potsdam), René Wilke (Frankfurt/Oder), Steffen Scheller (Brandenburg an der Havel) und das Cottbuser Stadtoberhaupt Tobias Schick bei einem turnusmäßigen Treffen am Montag in Cottbus/Chóśebuz.

Der Einsatz von Kameras im öffentlichen Raum könne dazu beitragen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verhindern, sie einzudämmen oder bei der Aufklärung zu helfen. Dazu sollen die rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, die sich für Kommunen selbst ergeben. Regeln des Datenschutzes dazu seien zu beachten. Sie dürften jedoch nicht dazu führen, dass sich potentielle Straftäter im öffentlichen Raum ungesehen fühlen können. Cottbus/Chóśebuz beispielsweise erarbeitet derzeit die nötigen Voraussetzungen für den Kameraeinsatz im Bereich Stadtpromenade/Stadtmauer.

Weitere Themen des Treffens waren der Umgang mit den Neuregelungen zur Umsatzsteuer sowie die Bedingungen und Voraussetzungen für eine gelingende Migrationssozialarbeit. Dazu brauche es eine dauerhafte und stabile Unterstützung durch Bund und Land. Ähnliches gelte für die Entwicklung auf Rückbauflächen. Diese müssten ohne erschwerende Rahmenbedingungen als Standorte für den Schul- oder Wohnungsbau zur Verfügung stehen können.

Die vier Oberbürgermeister treffen sich mehrmals im Jahr zu Konsultationen, um sich zu gemeinsamen Aufgaben und Positionen auszutauschen und zu schauen, wie die Zusammenarbeit ausgebaut und wo man voneinander lernen kann. Dazu zählte bei der Zusammenkunft am Montag der Umgang mit repräsentativen Terminen und Anlässen sowie den Compliance-Regelungen der Verwaltungen.

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