Kreisfreie Städte fordern spürbare Stärkung durch Reform des Finanzausgleichsgesetzes

Pressearchiv - Meldung vom 01.12.2010

Pressemitteilung vom 01.12.2010

Gemeinsame Presseerklärung der kreisfreien Städte des Landes Brandenburg

Die vier kreisfreien Städte des Landes Brandenburg – Potsdam, Brandenburg an der Havel, Frankfurt/Oder und Cottbus – sind gestern auf Einladung des Potsdamer Oberbürgermeisters Jann Jakobs zusammengekommen, um gegenüber den Vertretern des Landtages auf die prekäre finanzielle Situation der kreisfreien Städte aufmerksam zu machen.
Die Oberbürgermeisterin und die drei Oberbürgermeister stellten für alle Städte gemeinsam fest, dass es seit dem Jahr 2009 einen erheblichen Fehlbedarf aller Kommunen gibt. Das Steueraufkommen erholt sich im Jahr 2010 zwar leicht, liegt aber weit unter dem Ergebnis von 2007/2008. Gleichzeitig sind die Sozialtransferaufwendungen seit 2007 stetig gestiegen. Bund und Land ziehen sich zudem aus vielen Aufgabengebieten zurück und kürzen die Zuschüsse. Die Kommunen bleiben auf den Kosten sitzen. Diese Problematik eint alle kreisfreien Städte, auch wenn es ansonsten differenzierte Ausgangsbedingungen gibt. Allein für das Jahr 2010 wird für die vier kreisfreien Städte ein Fehlbetrag von mehr als 120 Mio. Euro erwartet. Schon jetzt können Pflichtaufgaben nicht mehr ohne Neuverschuldung finanziert werden.
Die kreisfreien Städte fordern deshalb, dass mit der anstehenden Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes eine wesentlich deutlichere Stärkung der kreisfreien Städte erfolgt! Sie ist bisher so nicht geplant.
Im Einzelnen bedeutet das:

  1. Erhöhung der Verbundmasse für den Finanzausgleich, der ansonsten in den letzten drei Jahren um insgesamt 388 Mio. Euro sinkt.
  2. Verzicht auf den bisher im Gesetz vorgesehenen sog. Vorwegabzug, der hier noch einmal 50 Mio. Euro weniger für die Kommunen im Land Brandenburg bedeutet.
  3. Anhebung des Bedarfsansatzes der kreisfreien Städte auf mind.150 bis 160 Prozent, um der Funktion der kreisfreien Städte gerecht werden zu können.
  4. Einführung eines jährlichen Soziallastenausgleichs für die kreisfreien Städte ab 2011.
  5. Wir fordern eine externe Begutachtung der nicht ausfinanzierten übertragenen Bundes- und Landesaufgaben auf die Kommunen.

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