Mit einem auf den 1. September 1939 – dem Tag des Kriegsbeginns – zurückdatierten Schreiben ermächtigte Hitler den Leiter seiner Kanzlei Bouhler und den „Begleitarzt des Führers“ Karl Brandt als medizinischen Fachmann mit der organisatorischen Durchführung der als „Euthanasie“ verbrämten Tötung von „lebensunwertem Leben“. Das Schreiben auf Hitlers privatem Briefpapier hat folgenden Wortlaut:
„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“
Das nationalsozialistische Regime leitete die so genannte „Euthanasie-Aktion T 4“ ein. In der Stadt Brandenburg wurde eine der ersten Mordanstalten des „Dritten Reiches“ eingerichtet; über 9.000 Menschen aus Pflegeanstalten wurden hier von Januar 1940 bis Oktober 1940 in einen qualvollen Tod geschickt.
Anlässlich des Jahrestages des Beginns dieser beispiellosen Mordaktion laden Oberbürgermeister Steffen Scheller, Walter Paaschen, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung, und Dr. Sylvia de Pasquale, Leiterin der Gedenkstätten in Brandenburg an der Havel, alle Brandenburgerinnen und Brandenburger am Samstag, den 1. September 2017, um 10:00 Uhr auf das Gelände der „Euthanasie-Gedenkstätte“ am Nicolaiplatz zu einer Gedenkveranstaltung ein.
Kranzniederlegung am 01.09.2018
Pressearchiv - Meldung vom 24.08.2018