Kitabetreuung wird ab nächsten Mittwoch, 27.05.2020 erweitert

Pressemitteilung vom 20.05.2020

Thema:
Corona

Übergang in den sog. eingeschränkten Regelbetrieb vorgesehen / Konzepte für alle Einrichtungen werden am Montag mit Trägern abgestimmt

Die heute verkündete neue Eindämmungsverordnung des Landes soll einen weiteren Schritt in Richtung Öffnung des Betriebs der Kitas ermöglichen. Die Stadt geht damit vom bisherigen Notbetrieb in einen eingeschränkten Regelbetrieb über.
 
Oberbürgermeister Steffen Scheller sagt dazu: „Unser gemeinsames Ziel ist es, möglichst vielen Kindern den Besuch der Kita zu ermöglichen. Sie sollen wieder Sozialkontakte zu Gleichaltrigen aufnehmen können. Für eine bestmögliche Nutzung der Spielräume der Eindämmungsverordnung kommt es auf eine sorgfältige Vorbereitung der Konzepte, der Gruppenzusammensetzung, die Anpassung der Raumkonzepte und der konkreten Betreuungszeiten im Einzelfall und für jede einzelne der 59 Einrichtungen an. Je besser dies gelingt, umso mehr Betreuungsplätze werden dann zur Verfügung stehen. Zufall oder gar Chaos zu Beginn würden die derzeit knappen Möglichkeiten auf längere Zeit weiter einschränken. Das Jugendamt wird die entsprechenden Regelungen deshalb am Montag in einer Telefonkonferenz mit allen freien Trägern intensiv beraten, Lösungen für alle Einrichtungen finden und so vorbereiten, dass wir die Erweiterungen am Mittwoch, den 27.05.2020 in möglichst allen Einrichtungen umsetzen können.“
 
Hintergrund:
Es ist nach den Regelungen des Landes vorgesehen, in Abhängigkeit von den Kapazitäten in der jeweiligen Kita einen Mindestanspruch von 4 Stunden an mindestens einem Tag in der Woche für alle Kinder zu ermöglichen. Vorrang genießen Vorschüler. Voraussetzung für den Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb ist unter anderem die Betreuung der Kinder in einer festen Gruppe und die Einhaltung der Regelungen des Rahmenhygieneplans. 
Das Land Brandenburg hat die neuen Regelungen so gestaltet, dass die Kommunen flexibel und nach der lokalen Situation über die Umsetzung entscheiden sollen. Da die Vorgaben in Bezug auf Hygiene strikt einzuhalten sind, bleibt die verfügbare Betreuungskapazität immer noch weit unterhalb des Regelbetriebes. Jugendamt und Kitaträger werden die Möglichkeiten jeder einzelnen Kita prüfen. Dabei differiert die Situation in den einzelnen Kitas sehr stark.
Die konkrete Umsetzung wird voraussichtlich je Kita unterschiedlich sein. Ursachen sind strukturelle, personelle und räumliche Voraussetzungen, die berücksichtigt werden müssen. 
Die Landesregierung hat eine Richtlinie für die Elternbeiträge bei dem neuen „Mindestanspruch“ angekündigt. Darüber wird die Stadtverwaltung zeitnah informieren.

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