Am Montag, dem 30.03.2015 und Freitag, dem 10.04.2015, können durch die Straßenverkehrsbehörde keine Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel in Form von Bewohnerparkkarten, Gewerbeparkkarten etc. ausgestellt werden. Wir bitten die Öffnungstage am Dienstag und Donnerstag zu nutzen.