Kein Zelten und keine Partys in der geschützten Natur

Pressemitteilung vom 29.05.2020

Das ist verboten: Zelten und Feiern im Naturschutzgebiet,Foto: untere Naturschutzbehörde
Das ist verboten: Zelten und Feiern im Naturschutzgebiet,
Foto: untere Naturschutzbehörde

Das schöne Wetter lockt viele Erholungssuchende in die Natur. Es wird gezeltet, gegrillt und geangelt. Auch in der Pflanzen- und Tierwelt ist viel Aktivität festzustellen: jetzt ist die Hauptreproduktionszeit unserer heimischen Tiere. Damit der vielfältige Artenbestand und die Natur unserer schönen Stadt erhalten bleiben, wurden einige Gebiete als Schutzgebiete für die Natur ausgewiesen. Menschliche Störungen sollen dort so gering wie möglich gehalten werden.

Bereits an den vergangenen Wochenenden wurde leider wieder in dem Naturschutzgebiet Mittlere Havel und im Landschaftsschutzgebiet Brandenburger Osthavelniederung mit Pkws gefahren, gezeltet, Feuer gemacht und es wurden auch Partys gefeiert. Diese Handlungen sind in den Schutzgebieten verboten, mit Pkws darf in der freien Natur nur auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Um weitere Störungen zu unterbinden und die unerlaubten Aktivitäten zu verhindern, werden am Pfingstwochenende und auch künftig Kontrollen in den Naturschutzgebieten durchgeführt. Sollten die Polizei oder die Ordnungsbehörden die unerlaubten Aktivitäten feststellen, können Bußgelder verhängt werden.

Bitte helfen Sie uns, die Natur zu erhalten und respektieren Sie die Schutzräume.

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