Jetzt bewerben: Brandenburgischer Denkmalpflegepreis 2010

Pressearchiv - Meldung vom 31.03.2010

Pressemitteilung vom 31.03.2010

Noch bis zum 15. Mai 2010 können sich „Denkmalpfleger“ um den diesjährigen Brandenburgischen Denkmalpflegepreis bewerben. Vorschläge und Bewerbungen nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Potsdam entgegen.

Der Brandenburgische Denkmalpflegepreis in Höhe von bis zu 13.000 € wird an Bürger, bürgerschaftliche Initiativen oder juristische Personen des privaten Rechts verliehen für:

  • vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Gartendenkmalen,
  • technischen Denkmalen sowie archäologischen Denkmalen,
  • richtungsweisende Beispiele denkmalverträglicher Umnutzungen von Denkmalen.

Es können weiterhin bis zu drei undotierte Anerkennungen ausgesprochen werden für:

  • die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit und
  • langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege.

Vorschläge/Bewerbungen können unter dem Stichwort „Denkmalpflegepreis 2010“ beim
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 33
Dortustraße 36
14467 Potsdam
eingereicht werden.

Die Richtlinie für die Vergabe kann hier ebenfalls abgefordert eingesehen werden.
Die Vorschläge sollten folgende begründete Unterlagen enthalten:
Beschreibung und Würdigung der Initiative mit kurzer Problemdarstellung,
Maßnahmebeschreibung, entsprechendes Fotomaterial (möglichst auch auf CD), Videokassette, Pläne, Begründung sowie weitere geeignete Unterlagen; bei publizistischen Leistungen Kopie der Presseartikel, Manuskripte u.ä..

Zur besseren Vergleichbarkeit sollten die Unterlagen möglichst einheitlich gestaltet sein. Es wird deshalb gebeten, die Bewerbungen in DIN A4 – Format, kopierfähig, – einseitig beschrieben, nicht gebunden-, mit folgenden Angaben einzureichen:
- Name und Anschrift der vorgeschlagenen Persönlichkeit oder Gruppe;
- Zeitpunkt der Initiative, Erscheinungsjahr oder Sendetermin;

Eine Jury schlägt der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Preisträger zur Auszeichnung vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung des Preises besteht nicht. Nicht aussagefähige Unterlagen werden nicht anerkannt und zurück geschickt.

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