Informationen zu den Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2024 für die Stadt Brandenburg an der Havel

Pressemitteilung vom 21.02.2024

Kartenauszug aus der digitalen Bodenrichtwertkarte
Auszug aus der digitalen Bodenrichtwertkarte Bereich Eigene Scholle zum Stichtag 01.01.2024

Bodenrichtwerte (BRW) werden vom örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte jährlich auf der Datenbasis der bei seiner Geschäftsstelle geführten Kaufpreissammlung ermittelt (§ 196 Baugesetzbuch). Für das Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel liegen seit 1991 durchgängig Bodenrichtwerte vor.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete ab. Diese Gebiete werden abgegrenzt und werden als Bodenrichtwertzonen bezeichnet.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel hat in seiner Beratung am 25.01.2024 137 Bodenrichtwerte (BRW) für baureifes Land, ein BRW für Bauerwartungsland und sechs BRW für landwirtschaftliche Flächen ermittelt und beschlossen.

Rückblickend auf das Jahr 2023 ist ein insgesamt verhaltender Immobilienmarkt festzustellen. Aus Sicht des Gutachterausschusses haben insbesondere höhere und unsichere Bau- und Baufinanzierungskosten, energetische Themen sowie der außerplanmäßige Wegfall staatlicher Förderungen haben aus Sicht des Gutachterausschusses insgesamt zu Unsicherheit und Zurückhaltung auf dem Grundstücksmarkt geführt. Entsprechend ist die Anzahl der Kauffälle im Vergleich zum Vorjahr um 120 Fälle auf 470 Kauffälle gesunken. Darüber hinaus kann konstatiert werden, dass sich die Bodenrichtwerte überwiegend in einer horizontalen Seitwärtsbewegung befinden, das heißt der allgemeine Trend stagniert im Vergleich zum Vorjahr.

Für 127 BRW (93 %) hat der Gutachterausschuss keine Veränderung zum Vorjahr ermittelt; für elf BRW (7 %) ergab sich eine Erhöhung zum Bodenwertniveau des Vorjahrs.

Kurze Zusammenfassung

  • In den Wohngebieten der städtischen Lage (bspw. Görden, Eigene Scholle, Mötzower und Krakauer Vorstadt, Quenz usw.) sind 25 Bodenrichtwerte ermittelt worden. Die BRW für die „Eigene Scholle“ und der „Brielower Grenze“ sind jeweils um 10 EUR/m² gestiegen.

    Die BRW für Wohnbauflächen liegen zwischen 70 und 170 EUR/m².

  • In den dörflichen Lagen (bspw. Gollwitz, Göttin, Klein Kreutz, Saaringen, Schmerzke, Wilhelmsdorf, Wust) wurden zwölf Bodenrichtwerte ermittelt, für fünf BRW ist eine Steigerung ermittelt worden. Die BRW in den dörflichen Lagen bewegen sich zum Stichtag zwischen 30 und 100 EUR/m².

    Für die Lage „Gollwitz-Flachsbruch“ wurde der BRW von der Qualität Rohbauland auf Bauland angehoben, da in der Örtlichkeit zwischenzeitlich baureife Grundstücke hergestellt wurden. Hierfür wurde ein BRW von 150 EUR/m² ermittelt.

  • In den Bebauungsplangebieten des individuellen Wohnens (B-Plangebiete wie beispielsweise Schmerzke-Zingelheide, Heidekrug, Havelkietz, Osthalbinsel usw.) wurden elf Bodenrichtwerte auf dem Vorjahresniveau bestätigt.
    Der Höhe nach bewegen sich die elf BRW zwischen 100 und 300 EUR/m².
  • Für die Gewerbegebiete wurden zehn Bodenrichtwerte ermittelt, wobei neun auf dem Niveau des Vorjahres bestätigt wurden. Für die BRW-Zone „Am Neuendorfer Sand Gewerbe“ wurde eine Steigerung von 17 auf 30 EUR/m² ermittelt.
    Die BRW für gewerbliche Flächen in der Stadt Brandenburg an der Havel liegen damit zum Stichtag zwischen 17 und 30 EUR/m².

    Für Den Bodenrichtwert für Industrie im Hohenstückener Industrie- und Gewerbegebiet wurde eine Steigerung von 15 auf 16 EUR/m² ermittelt.

    Von vier BRW bzgl. Flächen für Handel und Dienstleistung auf dem Stadtgebiet wurden drei auf dem Vorjahresniveau bestätigt, der BRW für das Opelgelände wurde auf 70 EUR/m² erhöht. Die BRW für Handel und Dienstleistung liegen damit zum Stichtag zwischen 30 und 70 EUR/m².

  • In Plaue wurden sieben Bodenrichtwerte ermittelt. Alle BRW wurden auf dem Vorjahresniveau bestätigt, lediglich für den BRW der Zone „Plaue-Roberdamm“ ist zum Stichtag eine Erhöhung von 50 auf 60 EUR/m² ermittelt worden.

    Die BRW in Plaue liegen damit zum Stichtag zwischen 30 und 140 EUR/m2.

  • Im Stadtteil Kirchmöser existieren fünf Bodenrichtwertzonen für Wohnlagen. Die BRW sind allesamt zum Vorjahresniveau zwischen 50 und 70 EUR/m² ermittelt worden.
  • In den Mietwohnungsbaugebieten (bspw. Alter Görden, Große Gartenstraße, Gutenbergstraße, Hohenstücken, Nord, Walzwerksiedlung usw.) wurden 17 Bodenrichtwerte ermittelt. Die BRW sind allesamt zum Vorjahresniveau ermittelt worden.

    Die BRW für Wohnbauflächen des Mietwohnungsbaus liegen damit zum Stichtag zwischen 70 und 230 EUR/m².

  • In der Stadt Brandenburg an der Havel werden vier BRW-Zonen für Mischgebiete (Neuendorfer Straße, Geschwister-Scholl-Straße, Jacobstraße, Potsdamer Landstraße) zum Stichtag 01.01.2024 geführt. Die zum Stichtag ermittelten BRW liegen in einem Bereich von 55 bis 250 EUR/m² (keine Steigerung zum Vorjahr).
  • Seit 2015 werden BRW für kleine Wohnsiedlungen im Außenbereich ermittelt. Für die BRW-Zonen „Bohnenland“, „Neu Plaue“ „Görisgräben“ und „Wendgräben“ liegen die BRW zum 01.01.2024 weiterhin bei 22 EUR/m².
  • Seit 2016 werden BRW für Erholungsgebiete ermittelt. Alle 13 BRW wurden auf dem Vorjahresniveau bestätigt. Die BRW liegen in einer Spanne von 20 bis 60 EUR/m². Eine Ausnahme bildet der BRW für die Zone „Stadtkanal“ (Neustadt - Bereich Deutsches Dorf), hier liegt der BRW bei 120 EUR/m².
  • Die Bodenrichtwerte im Zentrum und in den zentrumsnahen Lagen wurden im Vergleich zum Vorjahr ohne Veränderung ermittelt. Die BRW liegen damit zum Stichtag zwischen 230 und 950 EUR/m² für baureifes Land. Eine Ausnahme stellt die Zone „Alter Packhof“ dar, hier wurde weiterhin der BRW für die Qualität Bauerwartungsland mit 150 EUR/m² ermittelt.

Die sechs landwirtschaftlichen Bodenrichtwerte haben sich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:

Nördlich der Havel

Acker
BRW gesunken von 1,10 EUR/m² auf 1,00 EUR/m²
Grünland
BRW gesunken von 0,55 EUR/m² auf 0,50 EUR/m²
Forst m. A.
BRW gestiegen von 0,70 EUR/m² auf 0,80 EUR/m²

Südlich der Havel

Acker
BRW gesunken von 1,10 EUR/m² auf 1,00 EUR/m²
Grünland
BRW gesunken von 0,55 EUR/m² auf 0,50 EUR/m²
Forst m. A.
BRW gestiegen von 0,70 EUR/m² auf 0,80 EUR/m²

Weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel und telefonisch unter (03381) 58-6203 -6205 oder -6237 erhalten werden.

Weiterhin besteht auf dem Bodenrichtwertportal „Boris Land Brandenburg“ die Möglichkeit der gebührenfreien Ansicht und des gebührenfreien Abrufs aller ab dem Jahre 2010 ermittelten BRW für das Gebiet des Landes Brandenburg. Die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2024 werden voraussichtlich ab März 2024 im Portal abrufbar sein.

Das Portal ist erreichbar unter der Internet-Adresse: www.boris-brandenburg.de.

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