Illegale Baumfällungen im Stadtwald

Pressearchiv - Meldung vom 06.08.2019

Pressemitteilung vom 06.08.2019

Aus gegebenem Anlass möchte der städtische Forstbetrieb darüber informieren, dass es generell nicht gestattet ist Bäume oder Sträucher auf Waldgrundstücken zu fällen oder zu beschädigen.

Im konkreten Fall wurden am Plauer Wendseeufer fünf bis sieben Meter hohe Bäume auf einer Fläche von ca. 300qm abgeschnitten. Dadurch wurde die nachwachsende Baumgeneration eliminiert und die Verjüngung des Waldes um ca. 15 Jahre zurückgeworfen. Weitere Jungbäume wurden in einer Höhe von ca. 2,50m abgeschnitten, ebenfalls eine irrreversible Schädigung des Baumbestands.

Nach Grundlage des Waldgesetzes des Landes Brandenburg wird dies mit einer Geldbuße bis zu 20.000 € geahndet.

Im Stadtwald ist es ausschließlich den städtischen Waldarbeitern erlaubt Bäume zu fällen. Selbst Brennholzkäufer arbeiten nur Bäume auf, die vorher von den Waldarbeitern fachgerecht gefällt wurden.

Der Forstbetrieb der Stadt Brandenburg an der Havel bittet daher alle Bürger genauer hinzuschauen und sich nicht zu scheuen, eventuelle Vergehen umgehend zu melden.

Die Bürger können sich an die untere Forstbehörde in Lehnin (03382 – 310), den städtischen Forstbetrieb (03381 – 700746), das Ordnungsamt oder an die Polizei wenden.

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