Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können ab heute beantragt werden

Pressemitteilung vom 08.05.2023

Pellets
Haushalte, die beispielsweise Pelletheizungen haben, können einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen.
Thema:
Versorgungssicherheit und Energiesparen

Online-Portal für das Antragsverfahren für nicht-leitungsgebundene Energieträger ab 8. Mai freigeschaltet

Wir veröffentlichen hier die Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg.

Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute, 8. Mai 2023, Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

Brandenburg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Die Antragsstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

 

Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Landingpage mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.

ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: (0331) 660 29 20

Antragsseite der ILB: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte

 

Weitere Informationen:

MWAE: Hilfen für Haushalte mit Heizöl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen

ILB: Heizkostenhilfe für Privathaushalte

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