Hinweise zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2012/2013

Pressearchiv - Meldung vom 20.12.2011

Pressemitteilung vom 20.12.2011

Bekanntmachung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2012/2013 im Zuständigkeitsbereich der Stadt Brandenburg an der Havel

Der Fachbereich Kultur, Bildung und Sport der Stadt Brandenburg an der Havel teilt in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel mit:

Alle Kinder, die bis zum 30.09.2012 das sechste Lebensjahr vollenden oder bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, werden zum 01.08.2012 schulpflichtig.
Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2012 bis 31.12.2012 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Die Grundschulen informieren bis 27.01.2012 per Aushang darüber, für welche Wohnorte sie das Schulanmeldeverfahren durchführen. Die aktuelle Schulbezirkssatzung, die als Anlage auch ein Straßenverzeichnis mit den örtlich zuständigen Grundschulen enthält, ist im Internet unter www.stadt-brandenburg.de in der Rubik Rathaus + Politik / Ortsrecht / Satzungen / Schulbezirke zu finden.

In der Zeit vom 13.02.2012 bis 17.02.2012 sind die schulpflichtig werdenden Kinder durch die Erziehungsberechtigten zunächst an der für den Wohnort zuständigen Grundschule für das Schulanmeldeverfahren anzumelden. Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden möchten, sind gemäß Grundschulverordnung nicht von der Verpflichtung entbunden, ihr Kind innerhalb des öffentlich bekannt gemachten Anmeldezeitraumes bei der örtlich zuständigen Schule für das Schulanmeldeverfahren anzumelden und vorzustellen. Die örtlich zuständige Schule nimmt die Anmeldung auf und leitet die Anmeldeunterlagen an die gewünschte Schule in freier Trägerschaft weiter.

Bei der Anmeldung ist das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen und es müssen sowohl die Geburtsurkunde als auch die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandfeststellung vorgelegt werden. Sofern das schulpflichtige Kind eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet und somit von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit ist, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis, der vorzulegen ist.

Anträge auf vorzeitige Einschulung, auf Zurückstellung vom Schulbesuch oder auf Einschulung in eine Förderschule sind im Anmeldezeitraum in der für den Wohnort zuständigen Grundschule abzugeben. Bei der Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren können die Erziehungsberechtigten eine Grundschule der Stadt Brandenburg an der Havel benennen, an der das Kind aufgenommen werden soll. Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch werden gemäß Grundschulverordnung von dem Schulleiter der für den Wohnort zuständigen Grundschule bearbeitet. Die Anmeldeunterlagen zum Schulaufnahmeverfahren werden von der für den Wohnort zuständigen Grundschule an die gewünschte Grundschule der Stadt Brandenburg an der Havel weitergeleitet. Die gewünschte Schule lädt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind zum Schulaufnahmegespräch ein. Vor dem Aufnahmegespräch lädt die Fachgruppe Gesundheit des Fachbereiches Jugend, Soziales und Gesundheit der Stadt Brandenburg an der Havel zur schulärztlichen Untersuchung ein.

Die Schulaufnahme an der gewünschten Schule kann nur innerhalb der festgelegten Kapazität erfolgen. Wird die festgelegte Aufnahmekapazität überschritten, erfolgt die Schulaufnahme nach der Nähe der Wohnung des Kindes zur Schule, wobei den Kindern aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich der Grundschule der Vorrang eingeräumt wird.

Abweichende Verfahrensweise:
Beantragen Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel den Besuch des Kindes an einer Grundschule außerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel ist im o.g. Zeitraum ein Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule in der für den Wohnort zuständigen Grundschule zu stellen. Das Antragsformular händigt die für den Wohnort zuständige Grundschule aus. Bis zur Entscheidung über diesen Antrag führt die für den Wohnort zuständige Grundschule das Schulaufnahmeverfahren durch.
Über die Entscheidung zur Schulaufnahme werden die Eltern schriftlich am 25.05.2012 durch die Schulleitungen der Grundschulen informiert.

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