Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass manche Bürger am Tag der Straßenreinigung das Laub vom Gehweg auf die Fahrbahn fegen. Offensichtlich existiert der Irrtum, dass die städtische Straßenreinigung dieses Laub mitnehmen muss. Das ist aber nicht der Fall. Das tägliche Arbeitspensum für eine Kehrmaschine ist in festen Tourenplänen mit zahlreichen Haltverbotszeiten für die Reinigung festgelegt. Es liegt auch nicht im Ermessen des jeweiligen Kraftfahrers, ob er das heruntergefegte Laub in einem gesonderten Arbeitsgang noch mitnehmen kann.
Zur Anliegerreinigungspflicht gehört nicht nur die Freimachung der Gehwege, sondern die vollständige Entfernung des Laubes aus dem Straßenraum. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob das Laub von Straßenbäumen oder von privaten Bäumen stammt.
Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass das Ablagern von Straßenkehricht und Laub auf der Fahrbahn eine Ordnungswidrigkeit lt. Straßenreinigungssatzung darstellt, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ebenso ist es unzulässig, das Laub in den Wald zu bringen, weil dadurch das empfindliche Gleichgewicht des Ökosystems Wald zerstört wird. Auch die freie Natur ist dafür keine Entsorgungsstelle.
Für das Laub sind nachfolgende Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen:
- Eigenkompostierung
- Biotonne
- Wertstoffhof, August-Sonntag-Straße 3 (kostenpflichtig)
- FB Frischbeton Brandenburg GmbH, Fohrder Landstraße 4 A (kostenpflichtig)
- Bossan Bau GmbH, Am Büttelhandfassgraben 36 (Meyerstraße) (kostenpflichtig)
- Bossan Bau GmbH, Mörtelwerk Sandgrube Fohrde (gegenüber ehem. Deponie Fohrde) (kostenpflichtig)
- Laubsäcke – gibt es für 1,00 € pro Stück in der Stadtverwaltung Brandenburg beim Bürgerservice am Nicolaiplatz 30, bei der FG Umwelt und Naturschutz in der Caasmannstraße 1 B, in den Ortsteilverwaltungen sowie am Wertstoffhof August-Sonntag-Straße 3. Die Abholung der gefüllten Laubsäcke erfolgt am Abfuhrtag der Biotonne oder nach Terminvereinbarung über die Telefon-Hotline 32 37 37.
Zur Unterstützung der reinigungspflichtigen Anlieger stehen an einigen Standorten im Dezember 2019 Container zur Entsorgung für Laub von öffentlichen Straßen von städtischen Bäumen zur Verfügung. Mit diesen Containern sollen anliegerreinigungspflichtige Bürger bei der Entsorgung von Straßenlaub insbesondere dort, wo ein sehr hoher Laubanfall von Straßenbäumen besteht, entlastet werden.
An folgenden Standorten stehen die Container jeweils 14 Tage lang.
- Ortsteil Kirchmöser: Plauer Damm gegenüber Ebereschenweg vom 25.11. bis 08.12.2019
- Ortsteil Plaue: Lewaldstraße Höhe ca. Haus-Nummer 21 vom 25.11. bis 08.12.2019, Schloßstraße/Ecke Bornufer vom 25.11. bis 08.12.2019
- Stadtteil Görden: Pflegerdorf Nähe Kinderspielplatz vom 25.11. bis 08.12.2019
- Stadtteil Neuendorf: Am Anger gegenüber Nummer 9 vom 25.11. bis 08.12.2019
- Ortsteil Göttin: Krahner Straße Nähe Feuerwehr vom 09.12. bis 20.12.2019
- Stadtteil Neustadt: Wilhelmsdorfer Landstr. gegenüber Nummer 48 vom 09.12. bis 20.12.2019
- Ortsteil Wust: Wuster Straße Höhe Gemeindehaus vom 09.12. bis 20.12.2019
- Ortsteil Gollwitz: Schlossallee neben Containerstellplatz vom 09.12.bis 20.12.2019
- Ortsteil Klein Kreutz: Klein Kreutzer Havelstraße vor Nummer 10 vom 09.12.bis 20.12.2019
Die Container werden mit Telefonnummern beschriftet sein, um die Verwaltung informieren zu können, wenn ein Container voll ist und eine Zwischenleerung erforderlich wird.
Um das Laub anschließend kompostieren zu können, dürfen keine Müllbeutel, Verpackungen oder andere Abfälle in die Container verbracht werden. Es wird auch dringend darauf hingewiesen, dass keine privaten Gartenabfälle in diese Container gehören. Alle Anwohner werden gebeten, auf eine ordnungsgemäße Nutzung zu achten.