Oberbürgermeisterin fühlt sich in ihrem Vertrauen zur verantwortungsvollen und zuverlässigen Arbeit ihrer Mitarbeiter bestärkt.
Mit Schreiben vom 21.12.2011 hat das Ministerium des Innern mitgeteilt, dass die Vermessung des Weges „Am Weinberg“ im Rahmen der Grenzermittlung entsprechend des Katasternachweises korrekt erfolgt ist.
In dem Schreiben heißt es: „Ein fehlerhaftes Vorgehen ist auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen nicht zu erkennen.“
Das Ministerium des Innern kommt zu dem Schluss, dass das Vorgehen der Katasterbehörde hinsichtlich der Grenzermittlung nicht zu beanstanden ist.
Beigeordneter Michael Brandt sagte: „Ich freue mich, dass die Mitarbeiter der Verwaltung vollständig von den unberechtigten Vorwürfen entlastet wurden. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse bestätigen das Ergebnis der internen Prüfung und lassen keinen Raum für weitere Spekulationen."
Bereits am Mittwoch hatte Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann in der Stadtverordnetenversammlung erklärt, dass das gegen einen Mitarbeiter der Tiefbauverwaltung geführte Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft nach § 170 (2) Strafprozessordnung (STPO) eingestellt wurde, weil sich die Vorwürfe nicht bestätigt haben.