Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Willi-Sänger-Straße auf den Einmündungsbereich der Freiherr-von-Thüngen-Straße wird erweitert.

Pressemitteilung vom 21.02.2024

Blick auf die Freiherr-von-Thüngen-Straße
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Willi-Sänger-Straße wird auf den Einmündungsbereich der Freiherr-von-Thüngen-Straße erweitert.
Blick auf den Spielplatz am Marienberg
Zur sicheren Überquerung der vielbefahrenen Willi-Sänger-Straße wird bereits vor der Freiherr-von-Thüngen-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.

Zum Schutz der Radfahrenden, der querenden Fußgänger, aber auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Willi-Sänger-Straße/ Freiherr-von-Thüngen-Straße wird die bereits bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Willi-Sänger-Straße auf den Einmündungsbereich der Freiherr-von-Thüngen-Straße erweitert.

Die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Vermeidung von Verkehrsunfällen ist ein sich ständig weiterentwickelnder Prozess, welchen wir begleiten und unterstützen,

so die zuständige Beigeordnete Susanne Fischer.

Derzeit müssen die Kinder aus dem Wohngebiet Nord die vielbefahrene Willi-Sänger-Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h queren, um zum Spielplatz auf der Nordseite des Marienbergs zu gelangen.

Hier müssen wir unsere Unterstützungsleistung erhöhen, um die schwächsten Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen,

so Fischer.

Am Freitag, dem 23. Februar 2024 wird daher im Laufe des frühen Vormittags die Beschilderung so geändert, dass dann in Fahrtrichtung Bergstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits vor der Freiherr-von-Thüngen-Straße auf 30 km/h beschränkt wird bzw. in entgegengesetzter Richtung erst hinter dieser Einmündung dann wieder die ortsüblichen 50 km/h erlaubt sind.

Es wird um Beachtung und Einhaltung der neu angeordneten Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich gebeten.

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