Gedenken an den Volksaufstand am 17. Juni 1953

Pressemitteilung vom 13.06.2024

Einladung

„Freiheit wollen wir“ – auf diese und ähnliche Forderungen aus der Bevölkerung folgten nur wenige Tage nach den Demonstrationen rund um den 17. Juni 1953 Verhaftungen und Verurteilungen bis zu vier Jahren Zuchthaus. Ausnahmezustand, Ausgangssperre, Einschüchterung und sowjetisches Militär waren Teil der repressiven Maßnahmen gegen die Freiheitsbestrebungen innerhalb der jungen DDR.

In Brandenburg an der Havel demonstrierten bereits am 12. Juni 1953 bis zu 5.000 Menschen und forderten die Freilassung des Fuhrunternehmers Taege. Am 17. Juni 1953 legten Bauarbeiter, Beschäftigte des Schlepperwerkes, Arbeiter des Stahlwerkes und Beschäftigte der Thälmannwerft die Arbeit nieder. Tausende von Brandenburgerinnen und Brandenburgern gingen für Freiheit und gegen Unterdrückung auf die Straße.

Eine zentrale Örtlichkeit der Proteste war das damalige Kreisgericht in der Steinstraße 61, das von den Demonstranten gestürmt wurde, die die Freilassung von 42 politischen Gefangenen aus der angeschlossenen Untersuchungshaftanstalt erwirkten. Zuvor wurde bereits das Gebäude der SED-Kreisleitung gestürmt.

Aus diesem Anlass laden Dr. Andreas Behm, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Oberbürgermeister Steffen Scheller, und Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Präsidentin des Landtages Brandenburg, alle Brandenburgerinnen und Brandenburger zu einer zentralen Gedenkveranstaltung des Landes Brandenburg am Montag, dem 17. Juni 2024, um 11:00 Uhr in den Innenhof der Generalstaatsanwaltschaft, Steinstraße 61, ein.

Hinweis: Für die Teilnahme an der Gedenkveranstaltung ist bis zum 14. Juni 2024 über folgenden Link www.gedenken.protokoll-bb.de eine Anmeldung erforderlich.

Musiker der Brandenburger Symphoniker umrahmen das Programm. Einen spannenden Einblick in die Ereignisse des Volksaufstandes vermitteln Schülerinnen und Schüler aus Brandenburg an der Havel mit einer szenischen Lesung anhand historischer Zeitdokumente.

Im Anschluss findet ab 13:00 Uhr der „Tag der offenen Tür“ bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg statt. Im Rahmen von Führungen durch das Gebäudeinnere kann unter anderem die als Dauerleihgabe der Stadt überlassene Ausstellung „Der 17. Juni 1953 in der Stadt Brandenburg an der Havel“ besichtigt werden.

Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich nicht nur über die Historie des früheren Gerichtsgebäudes, sondern auch über dessen heutige Nutzung und die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft informieren.

Veranstaltungsdetails

Datum:
Montag, 17.06.2024 um 11:00 Uhr
Ort:
Generalstaatsanwaltschaft
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel

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