Aufgrund technischer Problem wird es nicht möglich sein, die schriftlichen Bescheide über die Gewährung des Schulbedarfs (zum 01.02.2012 pro anspruchsberechtigten Schüler 30 EUR) im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes pünktlich zuzustellen.
Die finanzielle Leistung bleibt hierbei jedoch unberührt und wird pünktlich an die anspruchsberechtigten Haushalte überwiesen.