Die Sperr-Botschaft des Landesbetriebs Straßenwesen hat Bestand:
„Die Bundesstraße B 1 / Potsdamer Straße in Brandenburg an der Havel wird in der Zeit von Freitag, 23.02.2024, ab 18:00 Uhr bis voraussichtlich Mittwoch, 28.02.2024, 05:00 Uhr früh voll gesperrt.“
Die urplötzlich um einen Tag verlängerte Sperransage hatte am Mittwoch für Aufregung im Revier gesorgt, weil sie im Vorfeld mit der Stadt nicht abgesprochen war, sondern als Pressemitteilung des Landesbetriebs vorfristig vor der abschließenden Bauberatung ausgeben wurde. Folglich zuckte man unter anderem bei den Verkehrsbetrieben und Rettungsdiensten mit den Schultern und rotierte, um die mögliche Sperr-Verlängerung in den Arbeitsabläufen berücksichtigen zu können.
Die Notwendigkeit der Ausdehnung der Sperrung wurde nun jüngst in der Baubesprechung begründet und ist, so beteuern auch städtische Baufachleute, nachvollziehbar. Der Aufwand spiegelt sich in den Bauzeiten wider: Wenn Freitag um 18:00 Uhr die Potsdamer Straße abgeriegelt wird, wird sogleich der Asphalt am Brückenbereich aufgebrochen, um den Einbau der Rückverankerungen für die Bohrpfahlwand, die in die Fahrbahn eingelegt werden muss, vorzubereiten. Das Rammgerät, dass die zusätzliche Spundwand in den Boden treibt, wird auf dem Geh- und Radweg platziert, weswegen die Vollsperrung auch für den Geh- und Radverkehr gilt. Allerdings können Radler und Fußgänger auf die Potsdamer Landstraße ausweichen und über die Fußgängerbrücke am Hauptbahnhof in die Stadt gelangen – oder in umgekehrter Richtung ins Umland.
Der sogenannte „motorisierter Individualverkehr“ muss die Umleitung über Paterdamm, Rotscherlinde, Krahne, Reckahn und Göttin – und umgekehrt – nutzen.