Als Oberbürgermeisterin habe ich keinen Antrag zur Abwahl des früheren Beigeordneten Krombholz gestellt.
Es ist bedauerlich, dass Herr Dr. Krombholz auch nach Jahren nicht verwunden hat, auf Antrag von 25 Stadtverordneten mit 32 zu 13 Stimmen am 26.05.2004 als Beigeordneter abberufen worden zu sein. Ich habe Verständnis, dass er dies auch nach Jahren als eine persönliche Niederlage empfindet. Wenn er die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung als ungerecht empfindet, bringe ich auch hierfür Verständnis auf. Selbst für die Tatsache, dass er die Differenzen mit seinem damaligen amtierenden Amtsleiter Karl-Heinz Erler auch heute noch nicht verwunden hat, kann ich zum Teil nachvollziehen.
Ich kann auch verstehen, dass Herr Dr. Krombholz sich über die Bearbeitungszeit des von ihm selbst angestrengten Disziplinarverfahrens gegen sich selbst ärgert. Hier spreche ich auch mein Bedauern aus.
Kein Verständnis habe ich jedoch dafür, dass Herr Dr. Krombholz seine nicht verarbeitete Abwahl heute mit dem Verhalten seines früheren amtierenden Amtsleiter aus den Jahren vor 1990 in Zusammenhang bringt. Herr Dr. Krombholz hat über Jahre mit Herrn Erler zusammengearbeitet, zuletzt war er als Beigeordneter unmittelbarer Dienstvorgesetzter des amtierenden Amtsleiters Erler. Bereits unter dem Beigeordneten Dr. Krombholz war Herr Erler für die Bauaufsicht und den Tiefbau einschließlich Auftragsvergaben zuständig. Bis zu seiner Abwahl hatte Herr Dr. Krombholz offenbar kein Problem, mit Herrn Erler als zweithöchsten Bauverwalter zusammenzuarbeiten.
Verwahren möchte ich mich gegen die Behauptung, die Stadtspitze habe Herrn Dr. Krombholz 2004 zu Unrecht Vorteilsnahme vorgeworfen. Die „Stadtspitze“ bestand 2004 neben Herrn Dr. Krombholz aus Herrn Norbert Langerwisch, Birgit Hübner und mir. Weder Norbert Langerwisch, Birgit Hübner noch ich haben nach meiner Kenntnis den Vorwurf der Vorteilsnahme gegen Dr. Krobholz erhoben. Er selbst stellte den Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst wegen einer Berichterstattung in der Märkischen Allgemeinen vom 13./14.03.2004.
Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass Herr Erler bei meinem Amtsantritt im Jahre 2003 bereits in der Funktion eines amtierenden Amtsleiters eingesetzt wurde. Diese Stellung konnte er erreichen, da eine Überprüfung auf frühere Tätigkeit für das MfS in den 90er Jahren ergab, dass keine Gründe gegen eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst sprachen. Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass ich die Entscheidungen aus der Zeit, in der mein Amtsvorgänger Dr. Helmut Schliesing Verantwortung getragen hat, nicht in Zweifel ziehe. Mögen sie richtig oder falsch gewesen sein. Die Rechtslage lässt eine heute abweichende Entscheidung nicht mehr zu. Wie in einem anderen Fall habe ich auch Herrn Erler gefragt, ob er an anderer Stelle der Verwaltung eingesetzt werden möchte. Dies verneinte er. Ein Umsetzungsantrag liegt mir, anders als in dem anderen Fall, nicht vor.
Erklärung der Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann
Pressearchiv - Meldung vom 23.04.2010