Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 24 “Photovoltaikanlage Kirchmöser” wird ausgelegt

Pressearchiv - Meldung vom 14.06.2010

Pressemitteilung vom 14.06.2010

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat in ihrer Sitzung am 16.12.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Photovoltaikanlage Kirchmöser” beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Gelände der ehemaligen Kläranlage Kirchmöser in Brandenburg an der Havel, Flur 141, Flurstück 2 / 49. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 24 “Photovoltaikanlage Kirchmöser” sowie die Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Immissionsschutz, Besonderer Artenschutz, Wasserwirtschaft/Hydrologie) dazu liegen

vom 22.06. 2010 bis 23.07. 2010

in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Fachbereich IV, Fachgruppe Bauleitplanung/Flächennutzungsplan, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, 1. Etage, Zimmer A 114 während folgender Zeiten:

Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie darüber hinaus in der Ortsteilverwaltung in Kirchmöser, Unter den Platanen 2 , 14774 Brandenburg an der Havel während folgender Zeiten:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende umweltbezogene Informationen stehen außerdem zur Verfügung:

  • Grünordnerischer Fachbeitrag mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Ingenieurgesellschaft Steinbrecher u. Partner, 26.05.2010
  • Lichttechnische Untersuchung -Blendungsbeurteilung- Photovoltaik Anlage Kirchmöser, Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox,
  • Stilllegungsbescheid für die Kläranlage Brandenburg-Kirchmöser vom 22.02.2010
  • Nutzungsorientierte Gefährdungsabschätzung Kläranlage Kirchmöser, Brandenburg – Stilllegungsverfahren, Ingenieurteam Dr. Hemling & Gräfe GmbH, 11.02.2010
  • Geotechnischer Bericht zur Revitalisierung GI-Nord Kirchmöser, 1. BA, Institut für Umweltanalytik, Lenz, 17.02.2003
  • Nachweis entsprechend 26. BImSchV, Netzstation PV-Anlage Klärwerk Kirchmöser, IWE Ingenieurbüro Elsaßer GmbH, 05.05.2010
  • Stellungnahme Landesumweltamt Brandenburg Ref. RW 7, RW 5, RW 4 vom 22.04.2010
  • Stellungnahme Landesumweltamt Brandenburg Ref. RW 5 vom 27.04.2010

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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