Wie das Amt für Umwelt- und Naturschutz mitteilt, erfolgt ab dem 01.02.2006 keine Entleerung von Restmüll- und Bioabfallbehältern mehr, die nicht gemäß §7 Absatz 3 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel mit einer gültigen Jahreswertmarke 2006 (Müllmarke) versehen sind.
Die Wertmarken für Restmüll- und Bioabfallbehälter müssen gut sichtbar an den Abfallbehältern angebracht werden. Sie besitzen eine Kontrollfunktion gegenüber dem beauftragten Dritten, der Märkischen Entsorgungsgesellschaft mbH.