Durchführung des Volksbegehrens "Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“

Pressearchiv - Meldung vom 28.12.2015

Pressemitteilung vom 28.12.2015

Die Vertreter der Volksinitiative "Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 7. Januar 2016 bis zum 6. Juli 2016 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten unterstützt werden.
In der Stadt Brandenburg an der Havel liegen die Eintragungslisten für die abstimmungsberechtigten Brandenburger Bürgerinnen und Bürger zu den jeweiligen Öffnungszeiten in der Abstimmungsbehörde, Nicolaiplatz 30, in der Fouqué-Bibliothek – Stadtteilbibliothek Nord, Werner-Seelenbinder-Straße 53, und in der Ortsteilverwaltung Plaue/Kirchmöser, Unter den Platanen 2A aus. Zudem hält an jedem 2. und 4. Samstag im Monat der Bürgerservice am Nicolaiplatz 30 die Eintragungslisten während der Öffnungszeit bereit. Darüber hinaus können die Abstimmungsberechtigten an jedem 2. und 4. Dienstag im Monat das Volksbegehren auch durch Eintragung beim Ortsvorsteher des Ortsteils Göttin im Gemeindebüro in der Göttiner Schulstr. 3 unterstützen.

Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 6. Juli 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Öffnungszeit des amtlichen Eintragungsraumes und weitere Möglichkeiten der Unterstützung des Volksbegehrens sind dem Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nummer 25 vom 30. November 2015 zu entnehmen bzw. unter der Internetseite www.stadt-brandenburg.de/rathaus-politik/wahlen zu finden.

Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Bei der elektronischen Antragstellung ist neben dem Familiennamen, dem Vornamen und der Anschrift auch der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Der Antrag auf briefliche Eintragung kann von Eintragungsberechtigten aus der Stadt Brandenburg an der Havel unter folgender Anschrift gestellt werden:

Stadt Brandenburg an der Havel – Die Oberbürgermeisterin
Stabsbereich Oberbürgermeisterin
FG Statistik und Wahlen (Abstimmungsbehörde)
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel

Fax: (03381) 58 10 24
eMail: wahlenstadt-brandenburg.de

Eintragungsscheine können ab dem 7. Januar 2016 ausgestellt werden. Die Beantragung ist bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist möglich.

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