Dioxinbelastetes Schweinefleisch aus Irland

Pressearchiv - Meldung vom 12.12.2008

Pressemitteilung vom 12.12.2008

Information des Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelamtes der Stadt Brandenburg an der Havel zum derzeitigen Erkenntnisstand:

Im Rahmen eines Monitoring-Programms wurden von den irischen Behörden in Schweinefleisch erhöhte Werte dioxin-ähnliche PCB gefunden. Weitere Untersuchungen wurden eingeleitet, um den Dioxingehalt zu bestimmen. Als vorläufige Ursache wurde kontaminiertes Futtermittel ermittelt. Beliefert wurden Fleischbetriebe in Deutschland – ob die gelieferten Chargen mit Dioxinen / PCB kontaminiert sind, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar. Die nach Deutschland gelangte Ware wurde innerhalb Deutschlands vertrieben.

Im Rahmen des EU-Schnellwarnsystems gemäß Artikel 50 der VO (EG) Nummer 178/2002 wurde am 10. 12. 2008 gemeldet, dass ein Fleischverarbeitungsbetrieb in der Stadt Brandenburg an der Havel genannte Warenlieferungen erhalten hat. Durch die zuständige Behörde wurde vor Ort die Rückverfolgbarkeit geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die in der ersten Meldung aufgezeigten Lieferungen nicht in die Stadt Brandenburg an der Havel gelangten, sondern in einen anderen der Firma gehörenden Betrieb geliefert wurden. Die zweiten gemeldeten Lieferungen sind in dem Fleischverarbeitungsbetrieb in der Stadt Brandenburg an der Havel eingegangen. Es wird gegenwärtig noch der Warenfluss ermittelt. Ob die genannte Ware belastet ist, steht zurzeit noch nicht fest.

Der Lieferbetrieb hat inzwischen eine Erklärung abgegeben, dass bei den genannten Fleischlieferungen der Anteil an Fleisch irischer Herkunft kleiner als 20 % ist.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat eine von der EU-Kommission beauftragte Expertise zur Gesundheitsgefahr aufgrund von Dioxin in irischem Schweinefleisch vorgelegt. Im Ergebnis hält EFSA eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher unter Berücksichtigung verschiedener Konsumszenarien für höchst unwahrscheinlich. Die Chefveterinäre (CVO) der Mitgliedstaaten haben eine Leitlinie erlassen, nach der unter Verwendung von irischem Schweinefleisch hergestellte und zusammengesetzte Erzeugnisse bis zu einem Gehalt von 20 Prozent ohne weiteres im Verkehr bleiben dürfen.

Die ermittelte Ware wurde zunächst durch den Betrieb sicher gestellt. Insgesamt wurden 12 Proben durch den Betrieb an eine Untersuchungseinrichtung zur Untersuchung gesandt.

Nach Bekanntwerden der o.g. Leitlinie und der Zusicherung des Lieferbetriebes über den Anteil an irischem Schweinefleisch wurde im Betrieb die vorhandene zunächst sicher gestellte Ware für den Verkauf frei gegeben. Das noch vorhandene Schweinefleisch wurde an den Lieferanten zurück gesandt.

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