Das Verfassungsgericht Thüringen hat heute das dortige Vorschaltgesetz zur Kreisreform für verfassungswidrig erklärt. Brandenburgs Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann begrüßt das Urteil und sagt:
„Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren in Thüringen mit dem leitbildähnlichen Vorschaltgesetz juristisch leicht anders gelagert ist, so ist das Signal des Verfassungsgerichts Thüringen eindeutig. Das Selbstverwaltungsrecht der kommunalen Familie darf nicht einfach so von einer Landesregierung eingeschränkt werden, die Verfassung stellt dazu hohe Hürden sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht auf. Das bestätigt unseren Weg und macht uns allen Mut, weiter zu machen. Es kommt ganz besonders auf die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes an. Deshalb machen wir weiter.“
„Das Urteil hat auch Signalwirkungen für unser Land: Mit der an Überheblichkeit grenzenden Selbstgewissheit der Brandenburger Landesregierung von Ministerpräsidenten Woidke dürfte es nach diesem Paukenschlag aus Thüringen erst mal vorbei sein.“ so Dietlind Tiemann.
Dietlind Tiemann begrüßt Urteil des Verfassungsgerichts zur Kreisreform in Thüringen: „Signalwirkung auch für unser Land!“
Pressearchiv - Meldung vom 09.06.2017