Die Gewerbebehörde informiert:

Pressearchiv - Meldung vom 27.07.2018

Pressemitteilung vom 27.07.2018

Wichtig für Wohnimmobilienverwalter!

Die Gewerbebehörde der Stadt Brandenburg an der Havel weist darauf hin, dass am 17.10.2017 das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter veröffentlicht wurde.
Es wurde § 34 c der Gewerbeordnung dahingehend geändert, dass die Tätigkeit des Wohnimmobilienverwalters aufgenommen wurde, welche nunmehr eine Erlaubnis erfordert.
Die Übergangsregelung hierzu bestimmt, dass Gewerbetreibende, die vor dem 01.08.2018 Wohnimmobilien verwaltet haben und diese Tätigkeit nach dem 01.08.2018 weiter ausüben wollen, verpflichtet sind, bis zum 01.03.2019 eine Erlaubnis nach § 34 c Absatz 1 Nummer 4 zu beantragen.
Fragen hierzu können Sie an die Gewerbebehörde der Stadt Brandenburg an der Havel richten.

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