Der Grüne Punkt und das Duale System: Hinweise des Umweltamtes

Pressearchiv - Meldung vom 05.10.2004

Pressemitteilung vom 05.10.2004

Jeder nutzt mittlerweile die Sammelcontainer des Dualen Systems oder die Gelben Säcke, um Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“ zu entsorgen. Vor über einem Jahrzehnt wurde von der Wirtschaft das Duale System gegründet, um die Rücknahme- und Verwertungspflicht zu erfüllen. Das Prinzip ist, dass jeder Käufer beim Kauf von Waren mit dem „Grünen Punkt“ die Abholung und Verwertung der gebrauchten Verpackungen mitbezahlt.

Dabei geht es um Verpackungen aus Glas, Papier, Pappe, Kartonagen sowie Leicht- und Verbundstoffe, wobei einige Dinge zu beachten sind. Deshalb gibt das Amt für Umwelt- und Naturschutz folgende Hinweise:

Glas ist nicht gleich Glas, denn in den Altglas-Depotcontainern wird nur so genanntes „Behälterglas“ gesammelt, welches also als Verpackung einer Ware diente. Dazu zählen Einwegflaschen, Konservengläser, Kosmetik- und Medikamentenfläschchen. Das Mischen mit anderen Glassorten würde ein Recyceln verhindern. So gehören Glühlampen, Fensterglas, Spiegel oder Flachglas nicht in DSD-Behälter. Diese Glassorten müssen als Restmüll entsorgt werden. Zu Sonderabfall hingegen zählen u.a. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und Fieberthermometerglas. „Behälterglas“ ist in Weiß-, Braun-, und Grünglas zu sortieren, wobei Glas, das weder weiß noch braun ist, in den Container für Grünglas gehört.

Bei der Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen ist hauptsächlich zu beachten, dass Tapetenreste und Paneele nichts in den Altpapier-Containern oder blauen Altpapiertonnen zu suchen haben.

Die Leicht- und Verbundstoffe umfassen viele Wertstoffe – und zwar Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder gemischten Materialien, die den „Grünen Punkt“ tragen. Die bekanntesten Beispiele hierfür sind Milchtüten, Joghurtbecher, Getränkedosen, Kunststoffflaschen und Folien, Konservendosen oder auch Chipstüten. Diese müssen nur „löffelrein“, also nicht ausgewaschen, abgegeben werden.

Wichtig: Styropor, welches nicht aus Verpackungsmaterial besteht, das mit dem „Grünen Punkt“ versehen ist, gehört nicht in die Sammelbehälter des Dualen Systems und muss im Restmüll gesammelt oder zur Deponie gebracht werden. Dazu zählen zum Beispiel auch Styropordeckenplatten.

Alle Abfälle, die nicht mit dem „Grünen Punkt“ versehen, aber in das Duale System eingebracht werden, sind illegale Müllablagerungen und müssen vom Amt für Umwelt- und Naturschutz ordnungsrechtlich verfolgt werden.

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