Hundehaltung ordnungsrechtlich anmelden

Pressemitteilung vom 19.02.2025

Hunde auf der Wiese

© pixabay

Die neue, derzeit geltende Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung – HundehV) vom 24. Juni 2024 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II Nummer 42 vom 25. Juni 2024 veröffentlicht und ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.

Mit Inkrafttreten dieser landesrechtlichen Verordnung besteht für alle Hundehalter und Hundehalterinnen auch in der Stadt Brandenburg an der Havel u.a. die Pflicht zur unverzüglichen Anmeldung eines Hundes, unabhängig von Größe, Gewicht oder Rasse beim Ordnungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel.

Diese ordnungsrechtliche Anmeldung eines Hundes muss zusätzlich zur ebenfalls notwendigen steuerrechtlichen Anmeldung des Hundes bei der Stadt Brandenburg an der Havel vorgenommen werden. Dies ist notwendig, da aus datenschutzrechtlichen Gründen, hier insbesondere des Steuergeheimnisses, die Ordnungsbehörde die Daten beim Amt für Beteiligungen, Steuern und Abgaben nicht im automatisierten Verfahren abfragen kann.

Für diese ordnungsrechtliche Anmeldung hat der Verordnungsgeber, hier das Land Brandenburg, gemäß der Tarifstelle 8.4.1. der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK) vom 21. Juli 2010 einen Gebührenrahmen von 15,00 € bis 300,00 € vorgegeben. Von der Stadt Brandenburg an der Havel wird für die Bearbeitung der Anzeige der Haltung eines Hundes, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die Mindestgebühr in Höhe von 15,00 € pro Hund erhoben.

Die Formulare für die steuer- und auch für die ordnungsrechtliche Anmeldung können unter den nachfolgenden Links aufrufen werden:

Unabhängig von der Möglichkeit der elektronischen Anmeldung eines Hundes, kann die Anmeldung eines Hundes zu den Sprechzeiten auch direkt in den jeweiligen Ämtern der Stadt Brandenburg an der Havel vorgenommen werden.

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